Frage an Hans-Christian Ströbele von hans j. bezüglich Gesundheit
Lieber Herr Ströbele,
seit Monaten bemühe ich mich um eine Antwort auf die Frage:
Entspricht die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der GKV dem Solidarprinzip gem. § 3 SGB V und ist sie verfassungsgemäß?
Ich bin der Auffassung, dass diese Vorschrift sowohl das Solidaritätsprinzip gröblich verletzt als auch verfassungswidrig ist, weil sie nur für Einkünfte bis zum Erreichen des jeweils festgesetzten Grenzbetrages (3562,50 Euro monatlich) solidarisch wirksam ist und darüber liegende Einkünfte außer Ansatz, d.h. mit der Folge beitragsfrei lässt, dass die so genannten Besserverdienenden, bei denen die ihrer Leistungsfähigkeit entsprechenden Einkünfte über der BBG liegen, umso niedrigere Beitragssätze entrichten, je mehr sie verdienen. Auch Sie, lieber Herr Ströbele, sind nach eigenem Bekunden Mitglied in einer GKV und genießen aufgrund von § 27 AbgG das Privileg, mit einem Beitrag von unter 300 Euro Mitglied in unserer „Solidargemeinschaft“ zu sein. Allein mit ihren Diäten liegen die Abgeordneten fast um das Doppelte über der BBG. Zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss von 50 Prozent liegt der „Solidarbeitrag“ der Abgeordneten bei unter 4 Prozent des ihrer Leistungsfähigkeit entsprechenden Einkommens, während z. B. Empfänger von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen, deren beitragspflichtige Einkommen unterhalb der BBG liegen, den vollen Beitragssatz von jetzt bis zu 15,5 Prozent zahlen müssen. Ein Schelm, der dabei an Sozialneid denkt.
Finden Sie das korrekt?
Bisher hat mir keiner der auf diese Frage angesprochenen Abgeordneten außer schwammigen Absichtserklärungen eine klare Antwort gegeben.
Ich achte Sie als einen ehrlichen und sachkundigen Juristen, der unangenehmen Fragen nicht ausweicht und bitte Sie daher, mir die folgende Frage zu beantworten:
Entspricht die Beitragsbemessungsgrenze nach Ihrem sozialen Gewissen dem Solidarprinzip der GKV und sind Sie mit mir der Meinung, dass sie verfassungswidrig ist?
MfG
Hans Jacobsen
Sehr geehrter Herr Jacobsen.
Ihre Frage kann ich fach- und sachgerecht nicht beantworten. Jedenfalls nicht ohne eine eingehende juristische Prüfung. Dazu fehlt mir aber die Zeit.
Sozialrecht und insbesondere die GKV gehören nicht zu den Fachgebieten, in denen ich mich auskenne und mit denen ich im Deutsche Bundestag befaßt bin. Zur Beantwortung der Frage nach der Verfassungswidrigkeit müßte ich mich auch in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Bereich einlesen. Dazu komme ich aber nicht. Somit kann ich mir auch keine fundierte Beurteilung erlauben.
Ich erhalte jeden Tag 30 bis 200 Zuschriften häufig angereichert durch umfangreiche Unterlagen. Durch meine Aufgaben als Bundestagsabgeordneter bin ich tagsüber voll in Anspruch genommen. Allenfalls nachts, an Wochenden oder jetzt in der Osterpause habe ich die Zeit, mich mit den Zuschriften zu befassen. Da muß ich auswählen und konzentriere mich auf die Fachbereiche, in denen ich ohne weitere Vorbereitungen verantwortbare Antworten geben kann.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele