Frage an Hans-Christian Ströbele von Gerhard R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
zur beabsichtigten, unnnötigen(!) Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer und Ihrer Antwort vom 27.1.07 an Herrn Halfmann:
Es gibt eine andere Lösung mit mehr Datenschutz!
Die Lösung (ohne Ankoppelung der Kirchensteuer):
Die Kirchensteuerpflichtigen lassen sich von den Banken mitteilen, in welcher Höhe Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer erfasst wurden. Die Bescheinigungen legen sie mit der Einkommensteuererklärung den Finanzämtern vor. Die Finanzämter erhöhen - nur für die Berechnung der Kirchensteuer! - das steuerpflichtige Einkommen um die von den Banken mitgeteilten Kapitalerträge und wenden auf die dann zu ermittelnde - fiktive! - Einkommensteuer die Kirchensteuersätze an. Die Berechnungen können vom Computer durchgeführt werden und erfordern kein zusätzliches Personal.
Die Vorteile:
Poltisch durchsetzbar, da die Kirchen keine Einnahmeverluste haben. Unnötige Eingriffe in den Datenschutz werden vermieden. Der riesige bürokratische Mehraufwand mit den entsprechenden Kosten entfällt.
Mann muss kein Jurist und kein Steuerfachmann sein, um die Durchführbarkeit des Vorschlages zu erkennen. Die erforderlichen Änderungen von Gesetzen sind unproblematisch. Werden die Grünen den Vorschlag an die Bundesregierung und an die anderen Bundestagsparteien weiterleiten?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
Herr Ströbele ist leider nicht in Berlin, da Sie aber bereits auf Antwort wartend bei uns angerufen haben, hat er mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Sie schlagen vor:
"Die Kirchensteuerpflichtigen lassen sich von den Banken mitteilen, in welcher Höhe Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer erfasst wurden. Die Bescheinigungen legen sie mit der Einkommensteuererklärung den Finanzämtern vor. Die Finanzämter erhöhen - nur für die Berechnung der Kirchensteuer! - das steuerpflichtige Einkommen um die von den Banken mitgeteilten Kapitalerträge und wenden auf die dann zu ermittelnde - fiktive! - Einkommensteuer die Kirchensteuersätze an. Die Berechnungen können vom Computer durchgeführt werden und erfordern kein zusätzliches Personal."
Tatsächlich muss man kein Jurist oder Steuerfachmann sein, um die Durchführbarkeit dieses Vorschlages zu erkennen. Wenn ich das richtig verstehe, besteht Ihr Vorschlag nämlich darin, für die Kirchensteuerpflichtigen eine Steuerberechnung vor zu nehmen, als ob es keine Abgeltungsteuer gebe und die Steuern auf Kapitalerträge über die Einkommensteuern erhoben würden. Die Abgeltungssteuer ist dann keine Vereinfachung, die ein komplizierteres durch ein einfacheres Verfahren ablöst, sondern es kommt zum komplizierten Verfahren einfach noch hinzu. Wobei die Steuererhebung über Einkommensteuern für die Kapitalerträge in weiten Teilen fiktiv ist (außer in Bezug auf die Kirchensteuern), also der Erhebungsaufwand für den Staat steigt, der Steuerertrag sinkt (weil ja nur die Abgeltungssteuer wirksam ist).
Sie schreiben: "Die Berechnungen können vom Computer durchgeführt werden und erfordern kein zusätzliches Personal."
Ich gehe davon aus, dass Sie die Lobby der Steuervereinfacher gegen sich haben werden. Es wäre - für die Kirchensteuerpflichtigen - eine echte Steuerberechnung, die ja als aliquoter Anteil (der Kirchensteuer) dann auch erhoben wird. Vom Aufwand her spielt es dabei keine Rolle, ob es nur um den Zehnten geht oder ums Ganze. Sie wird gemacht von Angestellten oder Beamten, die sich dabei auch der Hilfe von Computern bedienen.
Sie fragen:
"Werden die Grünen den Vorschlag an die Bundesregierung und an die anderen
Bundestagsparteien weiterleiten?"
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir das grundsätzlich nicht tun. Wenn Sie der Bundesregierung Vorschläge unterbreiten wollen, schreiben Sie bitte an Frau Dr. Angela Merkel, 11011 Berlin. Wenn Sie anderen Parteien Vorschläge machen wollen, bitte an xyz-Fraktion, 11011 Berlin.
Mit freundlichen Grüssen
Dietmar Lingemann