Frage an Hans-Christian Ströbele von Halfmann F. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Ströbele
Zu Ihrer Antwort vom 15.1. 2007 habe ich eine Nachfrage.
Mich erstaunt schon, wie locker Sie den geplanten Verstoß gegen ein Grundrecht, seine Religionszugehörigkeit den z.B. den Banken gegenüber nicht offenbaren zu müssen, für akzeptabel halten.
Nur weil höchste deutsche Gerichte eine solche Mitteilung dem Arbeitgeber gegenüber für grundgesetz-passabel erachten, darf man doch den geplanten erneuten Verstoß nicht achselzuckend durchgehen lassen. Darum meine Fragen:
1. Gibt es keine anderen Möglichkeiten, die Abgeltungsteuer zu gestalten, damit die Kirchen an "ihr" (gemeint: unser) Geld kommen?
2. Würden Sie einer erneuten Verletzung des o.g. Grundrechtes zustimmen, wenn es andere Lösungswege gibt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Halfmann, 2. Vor.
Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern e.V.
Sehr geehrter Herr Friedrich.
Wenn es andere Lösungen gibt, würde ich jede, die mehr Datenschutz bringt, selbstverständlich unterstützen.
Im übrigen geht es hier wohl mehr um die grundsätzliche Frage, ob die Erhebung von Kirchensteuer durch den Staat rechtlich und politisch richtig ist, denn wenn diese Frage bejaht wird, geht es wohl nicht, ohne daß die Religionszugehörigkeit mitgeteilt wird.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele