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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Markus B. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Markus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Stroebele,
ich wuensche Ihnen ein gutes und erfolgreiches Jahr 2007 und wende mich an Sie, weil Sie aus einem Wahlkreis Berlins kommen und dem Ausschuss "Recht" beisitzen. Ich finde es gut, richtig und unabdingbar, dass es das Grundgesetz der Bundesrepublik gibt, die Laender ihre Landesverfassungen haben, sich dazu bekennen und im Sinne unserer FDGO gerichtlich werten und anwenden. Ich habe aber im Zuge meines Studiums erkennen muessen, dass unter anderem das Land Berlin einen Verfassungsgerichtshof einrichtete, der bei Verfassungsbeschwerden durch den Einzelnen angerufen werden kann. Andere Bundeslaender, zum Beispiel Baden-Wuerttemberg, haben zwar auch ein Landesverfassungsgericht, aber nicht die Moeglichkeit, dass dieses durch einen Einzelnen angerufen werden kann. Als Folge daraus, kann ein Betroffener im Bundesland Berlin, der seine Grundrechte durch eine Massnahme nach einem Bundesgesetz, zum Beispiel die Strafprozessordnung, als ungerecht beeintraechtigt sieht, dieses entweder im Verfahrensgang beim Bundesverfassungsgericht, oder aber beim Verfassungsgericht des Landes Berlin einklagen. Als Beispiel hierfuer fuehre ich das sogenannte "Honecker-Urteil" des Berliner Verfassungsgerichtes unter Aktenzeichen NJW 1993, 515 an. Letzteres fuehrt dazu, dass ein Bundesland die Rechtmaessigkeit eines Bundesgesetzes auslegt. In der Konsequenz heisst das, dass jedes Bundesland ein Bundesgesetz und deren Rechtmaessigkeit anders auslegen kann und das fuehrt dazu, dass die Buerger je nach Bundesland anders behandelt werden, wenn ihnen ein Grundrecht nach einem Bundesgesetz, zum Beispiel der Strafprozessordnung, eingeschraenkt wird. Das ist aber ein durchaus ersichtlicher Verstoss gegen Artikel 3 (1) GG, der Gleichheit vor dem Gesetz. Waere es daher hier nicht im Sinne des Buergers, wenn man Bundesgesetze und deren Verfassungsmaessigkeit nur von Bundesgerichten entscheiden laesst? Wie sehen der Ausschuss ´Recht´ und Sie dieses Thema?

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