Frage an Hans-Christian Ströbele von Gesine H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Ströbele,
dem Bundesinnenminister gelüstet es nach einer Zugriffsmöglichkeit durch die Strafverfolgungsbehörden und, so nehme ich es an, auch das Bundesamt für Verfassungsschutz auf private Computer über den Internetanschluß.
Meine Frage dazu ist nicht, wie Sie dazu stehen :-), sondern: Wissen Sie, wie der Bundesinnenminister die Immunität von Abgeordneten und die besonderen Schutzrechte von Rechtsanwälten, Ärzten, Journalisten und Juristen schützen will? Werden doch bei den gebräuchlichen Internetverbindungen die IP-Adressen dynamisch verteilt. Sollen all diese Personenkreise eine statische IP-Adresse erhalten? Das wäre ein Fest für alle Hacker.
Wie soll nach Meinung des Herrn Schäuble sichergestellt werden, daß sich kriminelle Energie nicht dieselbe Technik wie die der entsprechenden Behörden und Ämter zueigen macht, während der Bürger keine Abwehrmaßnahmen dagegen einsetzen dürfen wird?
Vielleicht können Sie die Frage an ihn weiterreichen :-).
Ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2007 wünscht Ihnen und Ihrer Familie
Gesine Hammerling
Sehr geehrte Frau Hammerling.
Da der Entwurf eines Gesetzes des Innenministers für das heimlich Eindringen in private Computer noch nicht vorliegt, kann ich Ihnen auch nicht beantworten, wie die Details des Gesetzes aussehen sollen. Ich weiß nicht einmal, ob der Gesetzentwurf zu den von Ihnen angesprochenen Problemen überhaupt eine Regelung enthalten wird und ob sich das Ministerium dazu überhaupt schon Gedanken gemacht hat.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele