Frage an Hans-Christian Ströbele von Friedrich H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
Finanzminister Steinbrück beabsichtigt, eine sog. Abgeltungssteuer auf Zinserträge einzuführen. Die Banken sollen diese an das Finanzamt abführen.
Weil von den Zinserträgen auch Kirchensteuer erhoben wird, soll der Steuerpflichtige verpflichtet werden, den Banken seine Konfessionszugehörigkeit mit zu teilen.
Frage 1: Halten Sie eine solche Regelung nicht auch für einen unzulässigen Übergriff auf die Freiheitsrechte der BürgerInnen? Der Datenschutzbeauftragte des Bundes hat bereits seine Bedenken geäußert.
Frage 2: Wenn ja, welche Möglichkeiten sehen Sie, sich schon jetzt dagegen zu wehren? Wenn die politischen Planungen erst einmal weit gediehen sind, ist es meist zu spät.
Frage 3: Was könnte im Fall, dass so etwas Gesetz wird, mit denen geschehen, die keiner Kirchensteuerpflicht unterliegen? Es kann doch niemand einen Nachweis solcher Art erbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Halfmann, 2. Vor.
Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern e.V.
www.kirchensteuern.de
Sehr geehrter Herr Halfmann,
noch weiß ich nicht, was in dem Gesetz(entwurf) steht. Ich kann dazu erst Stellung nehmen, wenn der Entwurf mir vorliegt.
Ganz generell halte ich ein Verlangen der Angabe der Kirchenzugehörigkeit an Banken für nicht zulässig. Allerdings muss in der heutigen Praxis z.B. dem Arbeitgeber diese Information auch gegeben werden. Dies geschieht, um die Steuern richtig berechnen zu können. Das von Ihnen angesprochene Problem des Nachweises für Nichtkirchensteuerpflichtige stellt sich in erster Ansehung als analog zum heutigen Verfahren dar.
Mit freundlichen Grüßen
Ströbele