Frage an Hans-Christian Ströbele von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ströbele,
Nachfrage zu Fehlende Finanzen in der Justiz
http://www.abgeordnetenwatch.de/hans_christian_stroebele-778-78513--f457258.html#q457258
Was halten Sie von Gerichtsgebührenbefreiungen? Gibt es daneben die
Prozesskostenhilfe?
Unter
http://www.patrick-breyer.de/?p=560892
ist nachlesbar, dass in Schleswig-Holstein der Steuerzahlerbund und
die Landtagsfraktion der Piraten
die Gebührenfreiheit der Kirchen vor staatlichen Gerichten ablehnen.
In anderen Bundesländern sind neben den Kirchen die Gemeinden von
Gerichtsgebühren befreit. Wie beurteilen Sie das Gerichtsgebührenprivileg der Kirchen?
Mit freundlichem Gruß
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth.
Prozeßkostenhilfe betrifft sowohl Gerichtsgebühren als auch die für eine Rechtsvertretung etwa durch einen Rechtsanwalt. Wenn Gerichtgebührenfreiheit besteht betrifft sie auch nur die Anwaltskosten.
Die Privilegien der Kirchen in Deutschland sollten insgesamt hinterfragt werden. Eine Neuregelung müßte allerdings auch berücksichtigen, warum sie seinerzeit vereinbart wurden.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele