Frage an Hans-Christian Ströbele von Harald A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
Ich hatte mich über fragdenstaat.de mit einer Anfrage zur Arbeit der GIZ in Saudi-Arabien an das BMZ gewandt (siehe https://fragdenstaat.de/a/9451 ). Hintergrund ist, dass mir Berichte vorliegen, dass die GIZ als 100prozentiges Tochterunternehmen des Bundes Mitarbeiter in Saudi-Arabien beschäftigt, die dort ohne die notwendige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung beschäftigt sind. Dies betrifft nach meinen Informationen sogar die jeweiligen Landesdirektoren, seitdem die GIZ aus Wettbewerbsgründen nicht mehr berechtigt ist, für Mitarbeiter in Saudi-Arabien sogenannte Dienstpässe auszustellen. In Deutschland werden entsprechende Handlungsweisen sowohl für den Arbeitgeber wie den Arbeitnehmer mit harten Strafen bestraft. Dies ist auch in Saudi-Arabien zu, wo sowohl für den Arbeitgeber wie den Arbeitnehmer Strafen bis zu 100.000 SAR fällig werden. Für die betreffenden Mitarbeiter kommt es dazu zu Haftstrafen und ihrer Ausweisung.
Ich bitte daher um Information
1. Liegen Ihnen Erkenntnisse darüber vor, dass die GIZ in Saudi-Arabien Mitarbeiter beschäftigt, die nicht über die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen verfügen?
2. Liegen Ihnen Erkenntnisse darüber vor, wie die Bundesregierung als Eigentümerin und Garantin der GIZ dieses Verhalten des Managements ihres Tochterunternehmens beurteilt? Wurde dieses Verhalten gar mit Wissen und Wollen der Bundesregierung eingeführt?
3. Seit wann gefährdet die GIZ ihre Mitarbeiter in Saudi-Arabien derart und ist dies mit der Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers vereinbar? Welches Risikomanagement besteht hier?
4. Liegen Ihnen Erkenntnisse darüber vor, dass die GIZ ihre eigenen Mitarbeiter auch in anderen Ländern ohne die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen beschäftigt?
5. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass sich ein Bundesunternehmen in einem Gastland derart rechtswidrig verhält?
Mit freundlichen Grüßen
Harald Andreesen
Sehr geehrter Herr Andreesen.
Nein, über die Beschäftigung von MitarbeiterInnen der GIZ oder ihrer Tochterunternehmen ohne Aufenthalts- bzw. Beschäftigungsgenehmigung in Saudi-Arabien oder anderen Ländern ist mir nichts bekannt. Ich nehme Ihre Frage zum Anlaß, bei der Bundesregierung parlamentarisch nachzufragen. Vielleicht können Sie mich noch davon unterrichten , ob es sich um deutsche Staatsangehörigen oder von anderen Staaten (Pakistan?) handeln soll.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele