Frage von Wolfgang T. • 17.12.2015
Frage an Hans-Christian Ströbele von Wolfgang T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
können ausländische Mitbürger bei strafbaren Handlungen sich auf ein Verbotsirrtum berufen, um mildernte Umstände vor Gericht zu erlangen?
Antwort von Hans-Christian Ströbele Bündnis 90/Die Grünen • 01.07.2016
Sehr geehrter Herr Thoß.
Menschen nichtdeutscher Staatsbürgerschaft oder Herkunft werden grundsätzlich von der Strafjustiz nicht anders behandelt als Deutsche. Daher gilt auch für Sie im Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ein Verbotsirrtum mit Auswirkungen auf eine Verurteilung oder das Strafmaß kommt nur in Betracht, wenn er nicht vorwerfbar ist. Das aber wird dann nicht angenommen werden, wenn der Beschuldigte sich nicht ausreichend kundig gemacht hat.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele