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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Barbara S. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Barbara S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,

ich schätze Ihre Einstellung zur Trennung von Staat und Kirche, daher interessiert mich Ihre Meinung zu der Einladung von Erzbischof Gänswein am 25.11.15 in den Reichstag. Die Veranstaltung war der Auftakt des Symposiums "Hoffnung und Auftrag - Die Reden von Benedikt XVI. zur Politik", ausgerichtet von der Ratzinger-Papst-Benedikt-Stiftung. Es mag ja möglich, wenn auch nicht wünschenswert sein, dass Erzbischof Gänswein, ehem. Dozent der Opus-Dei-Universität in Rom, von Johannes Singhammer und Volker Kauder in den Reichstag eingeladen wird, um die Rede des Papstes im Bundestag zu feiern, die meiner Meinung nach auch schon fragwürdig war. Aber wie ist es mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates zu vereinbaren, wenn in der Einladung der Ratzinger-Papst-Benedikt-Stiftung zur Eröffnungsveranstaltung in den Bundestag (s. Flyer http://ratzinger-papst-benedikt-stiftung.de/downloads/Programm.pdf ) eingeladen wird? Erstens fehlt mir da die Unterscheidung zwischen Reichs- und Bundestag, zweitens war mir nicht bewusst, dass eine Stiftung zu Veranstaltungen im Reichstagsgebäude einladen kann. Ausserdem vermisse ich bisher kritische Stimmen dazu, wie auch zu den dort getroffenen Aussagen, z. B. von Volker Kauder, der sich gegen eine totale Säkularisierung ausspricht und Johannes Singhammer, der sich auf die "prophetischen Worte" des damaligen Papstes bezieht. Die prophetischen Worte von Joseph Ratzinger möchte ich nun wirklich nicht in der Gesetzgebung gespiegelt sehen... Wie stehen Sie zu der Veranstaltung?

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Schmitt

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Schmitt.

Von einer solchen Veranstaltung hier im Bundestag wußte ich bisher nichts, obwohl ich an so ziemlich jeden Werktag hier bin. Selbstverständlich kann nicht jede Stiftung, wie sie will, Veranstaltungen im Reichstag oder Bundestag ansetzen und durchführen. Notwendig ist eine Genehmigung oder Zustimmung des Präsidenten oder seines Amtes. Allerdings kommt es häufig vor, daß einzelne Abgeordnete oder Fraktionen die Räume nutzen, um Tagungen, Feiern, Gedenktage oder Anhörungen durchzuführen. Meist werden die Veranstaltungen dann auch gemeinsam mit Vereinen oder andere Institutionen gemeinsam organisiert. Wer als Redner oder Rednerin eingeladen wird, bestimmen dann die Veranstalter. Das machen alle Fraktionen und ist auch gut so. Eine Identifizierung des Bundes- oder Reichstags mit den Themen oder Reden der Veranstaltungen wäre nicht richtig. Ich ärgere mich an Wochenenden und sitzungsfreien Wochen, daß so viele schöne Räume geschniegelt, geputzt und klimatisiert leer stehen, wo sie doch für so vieles nützlich sein könnten. Vermutlich war die von Ihnen erwähnte Eröffnungsfeier der Ratzinger-Papst-Benedikt-Stiftung auf Einladung oder in Zusammenarbeit mit Mitgliedern des Hohen Hauses zustande gekommen. Deshalb ist das Parlament noch nicht von der katholischen Kirche vereinnahmt.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele