Frage an Hans-Christian Ströbele von Horst M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Ströbele,
ich möcht Sie und Ihre Partei auf einen eindeutigen Rechtsverstoß des BMAS hinweisen.
So müssen AlgII-Bezieher, wenn sie gegen überlange Gerichtsverfahren nach
dem ÜVerfBeschG klagen, trotz erhaltener PKH noch Gerichtskosten vorauszahlen, §
197a SGG iVm § 3 GKG. Geschieht dies nicht innerhalb von sechs Monaten, werden die Verfahren geschlossen.
Ich sehe hierin einen klaren Verstoß gegen Art. 3 GG und Art. 6 EMRK.
Man nimmt damit Armen die Möglichkeik, ihre Rechte wahrzunehmen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer spricht sich sogar für ein generel kostenloses
Verfahren aus, da dem schon Rechtsverletzungen des Staates nach Art. 19 IV GG vorangingen, BRAK Stellungnahme Nr. 11/2014 aus dem März 2014.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken