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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Constantin M. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Constantin M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Ströbele,

Okkupation und Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation stellen einen gravierenden Verstoß gegen zahlreiche völkerrechtliche Normen (Gewaltverbot, territoriale Souveränität etc.) dar.

Es mag dahinstehen, inwieweit der EGMR unter dem Blickwinkel menschenrechtlicher Fragestellungen im Rahmen einer Staatenbeschwerde der Ukraine die Frage der Annexion bewerten darf (Vgl. etwa Ilașcu und Banković).

Wer es mit der Stärke des Rechts ernst meint, der kommt nicht umhin, auf eine Klärung anhand völkerrechtlicher Maßstäbe zu drängen. Dass eine solche Klärung auch im Falle von Streitigkeiten über territoriale Ansprüche Erfolg zeitigen kann, beweist etwa das Urteil des Int. Seegerichtshofs über den Verlauf der Seegrenze zwischen Bangladesch und Myanmar.

Einzig zur autoritativen Entscheidung der Streitigkeit über die völkerrechtliche Nichtigkeit der Annexion der Krim berufen ist der Internationale Gerichtshof. Das Problem hierbei besteht jedoch darin, dass der IGH derzeit keine Gerichtsbarkeit haben dürfte, da Russland eine generelle Unterwerfungserklärung nach Art. 36 Abs. 2 IGH-Statut nicht abgegeben hat und weder eine Zuständigkeitsklausel in einem völkerrechtlichen Vertrag (evtl. das Truppenstatut der Streitkräfte in Sevastopol) noch die russische Zustimmung zu einer ad-hoc Vereinbarung nach Art. 36 Abs. 1 IGH-Statut ersichtlich sind.

Die russische Seite hat stets auf völkerrechtliche Argumente verwiesen, die ihr Vorgehen in Bezug auf die Krim rechtfertigen sollen. Wenn Russland jedoch der Auffassung ist, Völkerrecht nicht gebrochen zu haben, dann sollte es sich auch dem IGH stellen.

Daher frage ich Sie:

1. Werden Sie in Gesprächen mit russischen Gesprächspartnern darauf drängen, dass sich Russland in der Krim-Frage der Gerichtsbarkeit des IGH unterwirft?

2. Werden Sie öffentlich dafür eintreten, dass eine Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit des IGH für die Aufhebung der bestehenden Sanktionen notwendige Bedingung ist?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Merlan.

Ja die Annexion der Krim durch Rußland verstößt gegen Völkerrecht und den Vertrag mit der Ukraine.
Auch halte ich es für richtig, daß möglichst alle Staaten - also auch Rußland und die USA - den Internationalen Gerichtshof und dessen Entscheidungen anerkennen und akzeptieren. Dafür setze ich nicht ein.
Nein, ich halte es nicht für richtig, die Aufhebung der Sanktionen gegen Rußland davon abhängig zu machen, daß das Land sich den Entscheidungen des IGH unterwirft.
Auch andere Staaten werden nicht durch solche Auflagen zur Unterwerfung unter Entscheidungen des IGH gezwungen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele