Frage an Hans-Christian Ströbele von Jochem H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
seid einiger Zeit beschäftigt mich das Thema TTIP immer intensiver und hier vor allem auch die Frage nach der Verfassungsmässigkeit der geplanten privaten Schiedsgerichte. Durch diverse Artikel im Internet zu dieser Frage habe ich begriffen, warum es gar nicht so einfach zu sein scheint, die Verfassungskonformität (oder eben nicht!) durch das Bundesverfassungsgericht feststellen zu lassen.
Es ist für individuelle Bürger/innen nur möglich, verfassungswidrige Gesetze zu rügen, wenn sie eine unmittelbare persönliche Betroffenheit nachweisen können. Die Konzernklagen werden aber nicht gegen sie, sondern gegen ihren Staat geführt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist hier lediglich eine sog. Normenkontrollklage möglich. Diese muss aber von mindestens 25 % der Bundestagsabgeordneten beschlossen werden. Das sind 31 mehr, als die 127 Sitze der Opposition.
Ich halte es zumindest nicht für unmöglich, 31 kritische Abgeordnete der Regierungsparteien zu finden, um diese erforderlichen 158 Stimmen zu erreichen (immer vorausgesetzt, die Oppostion ist hier einig).
Nach einem heutigen Telefonat mir Abgeordnetenwatch e.V. stellt sich mir die Frage, ob in diesem Fall die rechtlichen Voraussetzungen für eine „abstrakte Normenkontrollklage“ gegeben sind.
Haben Sie oder Ihre Fraktion sich schon mit dieser Frage beschäftigt und zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen, bzw. in welchem Stadium befindet sich der Klärungsprozeß?
Freundliche Grüsse aus Hessen
Jochem Hiemer
Sehr geehrter Herr Riemer.
Nein, nach meiner Kenntnis hat die grüne Fraktion noch nicht mit einer Normenkontrollklage gegen TTIP beschäftigt.
Aber abgesehen davon, daß die notwendige Zahl der Bundestagsabgeordneten für eine solche Klage nicht in Sicht ist, wäre die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts für einen solchen völkerrechtlichen Vertrag der EU mit den USA zweifelhaft.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele