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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr MdB Ströbele,

in der 3Sat-Sendung
NSU-Leaks Was will "Fatalist"?: Das "Leaken" von Akten aus dem NSU-Prozess ist ohne Beispiel ein handfester Skandal. Kulturzeit ist es gelungen, mit dem Mann zu sprechen, der die Quellen ins Netz gestellt hat.

haben Sie sich zum Vorgang geäußert. Dazu meine Frage:

Ist die Meldung der Deutschen Wirtschaftsnachrichten vom gestrigen 19.01.2015
richtig, Zitat:

Die Bundesregierung bereitet eine Strafbefreiung für Geheimdienst-Mitarbeiter vor. Die Regierung möchte, dass Straftaten "zur Tarnung" ohne Rechtsfolgen für die Anstifter bleiben. Die CSU möchte darüber hinaus, dass die Geheimdienste mehr Geld bekommen, um die Bürger im Internet überwachen zu können.

Dazu weiterhin gefragt:
Welche parlamentarischen Kenntnisse und Aktivitäten liegen dazu vor und wie bewerten Sie diese Vorgänge im Zusammenhang mit dem NSU-Geschehen?

Angefragt für das Faceboook-Forum
Offener runder Tisch kritischer sozialer Demokraten

Gerhard Roloff

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Roloff.

Von Plänen der Bundesregierung einer generellen Strafbefreiung für Geheimdienstmitarbeiter ist mir nichts bekannt.
Allerdings weiß ich, daß V-Leute sog. szenetypischen - was auch immer alles darunter fällt - Straftaten schon bisher unbestraft begehen durften. Für die Zukunft soll die Staatsanwaltschaft jetzt auch ganz offiziell Verfahren wegen solcher Straftaten einstellen. Besonders empörend ist, daß nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes zwar grundsätzlich die Weiterbeschäftigung von V-Leuten nach der Begehung erheblicher Straftaten ausgeschlossen wird, daß aber der Präsident oder sein Vize Ausnahmen genehmigen dürfen, ohne daß nach oben begrenzt wird, wie schwer die begangene erhebliche Straftat sein darf.

Bundesregierung und Koalition ziehen mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des BfV-Gesetzes die falschen Schlußfolgerungen aus dem Totalversagen aller deutschen Sicherheitsbehörden und gerade auch der Geheimdienste bei der Überwachung, Verfolgung und Bekämpfung des NSU. Sie ignorieren die Ergebnisse der parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele

Mehr Geld für die Datenüberwachung wurde den Geheimdiensten schon bewilligt und so soll es auch weitergehen.