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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ute Dr. P. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Ute Dr. P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,

Warum erhalte ich keine Antwort auf meine Frage vom 13.4. (18.3.)?

In der Hoffnung, dass es Ihnen gut geht und mit bestem Dank im Voraus!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Dr. Pohrt,

Es hat mit der Antwort etwas gedauert. Ich bitte um Nachsicht. Ich hatte von der von Ihnen genannten mitternächtlichen Entscheidung des Bundestages keine nähere Kenntnis und mußte mich erst kundig machen. Wegen anderer Aufgaben bin ich erst jetzt dazu gekommen. Bei der Sitzung des Bundestages in der Nacht des 13.6. 2013, als ohne mündliche Debatte entschieden wurde, war ich nicht anwesend. Sie fiel in die Zeit der Fertigstellung des über tausend Seiten starken Berichts des Untersuchungsausschusses zum NSU-Skandals, an dem ich mitgearbeitet hatte. Ich gehörte und gehöre dem Haushaltsausschuss nicht an, der für die Beratung und Vorentscheidung federführend war Ich bin auf den Vorgang erst aufmerksam geworden durch die kritische Berichterstattung des STERN ab 5.3.2014.

In der Sache hatte die grüne Fraktion sich im Vorfeld für einen anderen Ansatz eingesetzt, der im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowohl für mehr Transparenz gesorgt, als auch den notwendigen Schutz des Prüfungs- und Beratungsverfahrens des Bundesrechnungshofes (BRH) für eine wirksame externe Finanzkontrolle berücksichtigt hätte. Auf eine solche Formulierung für eine Regelung im Rahmen des IFG hatten sich BRH und der Bundesdatenschutzbeauftrage gemeinsam verständigt. Einen entsprechenden Änderungsantrag haben wir unterstützt. Gegen die schwarz-gelbe Koalition im Bundestag war er aber nicht durchsetzbar. Die Grünen befürworten, dass Abschlussberichte aller Fraktionen vom Bundesrechnungshof veröffentlicht werden. Die grüne Fraktion hatte noch im Februar 2013 beschlossen: „Dringend müssen auch die Ausnahmevorschriften des IFG reformiert werden, auf deren Grundlage Information verweigert werden kann. Die Informationserteilung muss von der Ausnahme zur Regel werden, wobei die Rechte Dritter einschließlich der Persönlichkeitsrechte immer gewahrt werden müssen. Es muss Regelungen geben, mit denen die Bedeutung des Rechts auf Informationsfreiheit mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen abgewogen werden kann. Wir möchten aber auch sicherstellen, dass die Arbeitsfähigkeit der Rechnungshöfe nicht durch die Veröffentlichung ihrer vorläufigen Prüfberichte beeinträchtigt wird. Die Transparenz der endgültigen Prüfberichte halten wir dagegen für unabdingbar.“ Persönlich bedaure ich heute, daß ich nicht rechtzeitig vor der Entscheidung von dem Vorhaben erfahren habe und mitdiskutieren konnte. Ich habe mich stets für möglichst weitgehende Regelungen im Informationsfreiheitsgesetz eigesetzt.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele