Frage an Hans-Christian Ströbele von Stefan G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
in der leider immer noch andauernden Ukraine-/Krim-Krise wurde viel über das Völkerrecht debattiert.
Hierzu hätte ich folgende Frage an Sie als Rechtsexperte: Ist der Drohnen-Einsatz der U.S.A. in Pakistan, der laut Medienberichten schon mehr als 700 Todesopfer gefordert hat, mit dem Völkerrecht vereinbar?
Falls dies eindeutig nicht der Fall sein sollte: Gibt es in Ihrer Partei eine Initiative, die sich für ein Verbot solcher Einsätze einsetzt?
Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr treuer Anhänger
Stefan Graser
Sehr geehrter Herr Graser.
Der Einsatz der Killerdrohnen in Pakistan ist völkerrechtswidrig. Es handelt sich um illegale Hinrichtungen außerhalb eines Krieges.
Der Einsatz solcher Killerdrohnen ist in Deutschland oder sonst wo durch die Bundeswehr verboten. Er würde gegen das Grundgesetz und Strafgesetze verstoßen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele