Frage an Hans-Christian Ströbele von Ute P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
Warum hat Ihre Fraktion in den Ausschussberatungen zum Ersten Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (beschlossen dann im Juni letzten Jahres) den Antrag auf Änderung der Bundeshaushaltsordnung gestellt, mit der für noch nicht abgeschlossene Prüfungsverfahren und vom Parlament noch nicht beratene Berichte des Bundesrechnungshofes eine spezialgesetzliche Informationszugangsregelung getroffen wird? Was sollte damit bezweckt werden? Ich sehe darin eine massive Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes an einer wichtigen Stelle.
Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Sehr geehrte Frau Dr. Pohrt,
mir ist nicht klar, ob Sie meine Antwort erreicht hat. Deshalb füge ich sie nochmal an:
Es hat mit der Antwort etwas gedauert. Ich bitte um Nachsicht. Ich hatte von der von Ihnen genannten mitternächtlichen Entscheidung des Bundestages keine nähere Kenntnis und mußte mich erst kundig machen. Wegen anderer Aufgaben bin ich erst jetzt dazu gekommen.
Bei der Sitzung des Bundestages in der Nacht des 13.6. 2013, als ohne mündliche Debatte entschieden wurde, war ich nicht anwesend. Sie fiel in die Zeit der Fertigstellung des über tausend Seiten starken Berichts des Untersuchungsausschusses zum NSU-Skandal, an dem ich mitgearbeitet hatte.
Ich gehörte und gehöre dem Haushaltsausschuss nicht an, der für die Beratung und Vorentscheidung federführend war. Ich bin auf den Vorgang erst aufmerksam geworden durch die kritische Berichterstattung des STERN ab 5.3.2014.
In der Sache hatte die grüne Fraktion sich im Vorfeld für einen anderen Ansatz eingesetzt, der im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowohl für mehr Transparenz gesorgt, als auch den notwendigen Schutz des Prüfungs- und Beratungsverfahrens des Bundesrechnungshofes (BRH) für eine wirksame externe Finanzkontrolle berücksichtigt hätte. Auf eine solche Formulierung für eine Regelung im Rahmen des IFG hatten sich BRH und der Bundesdatenschutzbeauftrage gemeinsam verständigt. Einen entsprechenden Änderungsantrag haben wir unterstützt. Gegen die schwarz-gelbe Koalition im Bundestag war er aber nicht durchsetzbar. Die Grünen befürworten, dass Abschlussberichte aller Fraktionen vom Bundesrechnungshof veröffentlicht werden. Die grüne Fraktion hatte noch im Februar 2013 beschlossen: „Dringend müssen auch die Ausnahmevorschriften des IFG reformiert werden, auf deren Grundlage Information verweigert werden kann. Die Informationserteilung muss von der Ausnahme zur Regel werden, wobei die Rechte Dritter einschließlich der Persönlichkeitsrechte immer gewahrt werden müssen. Es muss Regelungen geben, mit denen die Bedeutung des Rechts auf Informationsfreiheit mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen abgewogen werden kann. Wir möchten aber auch sicherstellen, dass die Arbeitsfähigkeit der Rechnungshöfe nicht durch die Veröffentlichung ihrer vorläufigen Prüfberichte beeinträchtigt wird. Die Transparenz der endgültigen Prüfberichte halten wir dagegen für unabdingbar.“ Persönlich bedaure ich heute, dass ich nicht rechtzeitig vor der Entscheidung von dem Vorhaben erfahren habe und mitdiskutieren konnte. Ich habe mich stets für möglichst weitgehende Regelungen im Informationsfreiheitsgesetz eigesetzt.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele