Frage an Hans-Christian Ströbele von Robert P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Lieber Herr Ströbele,
mit Erschrecken verfolge ich aktuell die Geschehnisse in Hamburg, wo die Polizei ohne richterlichen Beschluss oder eine sonstige Kontrolle mehrere Stadtteile zum Gefahrengebiet ausrufen und damit Grundrechte außer Kraft setzen kann.
Für mich persönlich stellt es eine Verletzung meiner Menschenwürde dar, wenn ich verdachtsunabhängig von der Polizei durchsucht werden und mich nicht dagegen wehren kann.
Mich macht das aktuelle Geschehen und die Erzählungen von Betroffenen fassungslos! Ich möchte nicht in einem Polizeistaat leben.
Heute St.Pauli, morgen Kreuzberg, übermorgen ganz Deutschland?
Meine Frage ist, inwieweit dieses Vorgehen der Polizei mit unserem Grundgesetz vereinbar ist und warum hier nicht von Seiten z.B. der Grünen eine Klage vor dem Verfassungsgericht angestrebt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Robert Piefke
Sehr geehrter Herr Piefke,
Sie haben Recht, die Polizei darf nicht einfach für ganze Stadtteile Grundrechte außer Kraft setzen.
Aber klagen können nur Betroffene, nicht eine Partei - also vermutlich Sie selbst.
Die Klage müßte beim Verwaltungsgericht in Hamburg eingereicht werden.
Das geht auch nachträglich mit einer Klage zur Feststellung der Rechtswidrigkeit.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele