Frage an Hans-Christian Ströbele von Hauke M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Ströbele,
in der Vorabfassung der Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium, bei dem sie Mitglied, heißt es auf Seite 7 Absatz "2. Art und Umfang der Beschränkungsmaßnahmen":
Im Gefahrenbereich „Internationaler Terrorismus“ waren im Jahr 2012 im ersten Halbjahr 1.164 (1.088 formale, 76 inhaltliche) und im zweiten Halbjahr 1.065 (977 formale, 88 inhaltliche) Suchbegriffe angeordnet. Anhand dieser Suchbegriffe qualifizierten sich im Berichtszeitraum insgesamt 1.804 Telekommunikationsverkehre für diesen Gefahrenbereich. Davon waren 595 aus dem Bereich der E-Mail-Erfassung, 290 aus dem Bereich Faxerfassung, neun aus dem Bereich Telex-Erfassung und 58 aus dem Bereich Spracherfassung. Daneben wurden 816 Verkehrsdatensätze und 36 SMS-Nachrichten erfasst. Im Vorberichtszeitraum 2011 betrug die Gesamtzahl der erfassten Verkehre noch 329.628, davon 327.557 aus dem Bereich der E-Mail-Erfassung. Im Ergebnis wurden 137 der erfassten Telekommunikationsverkehre als nachrichtendienstlich relevant eingestuft (2011: 136 Telekommunikationsverkehre).
URL: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/002/1800218.pdf
Die Unterrichtungen der letzten Jahre enthalten ähnliche Formulierungen.
Interpretiere ich den Text richtig, dass der BND auf der Grundlage des G 10-Gesetz eine sehr hohe Anzahl oder fast die gesamte internationale Kommunikation (E-Mail, Fax, Telex, SMS, Telefon, ...) deutscher Bürger elektronisch abgehört hat und nach Suchbegriffe durchsucht hat?
Wieso wird nicht die Anzahl der Telekommunikationsverkehre die nach Stichwörtern durchsucht wurden veröffentlicht, sondern nur die Anzahl der Ergebnisse dieser Überwachung?
Ich würde es begrüßen, wenn sie als Oppositionspolitiker eine Anfrage an die Bundesregierung stellen würden in der sie nach der Anzahl der analysierten Telekommunikationsverkehre fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Hauke Mehrtens