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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Robert W. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Robert W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Ströbele,

in der Pressekonferenz Ihrer Partei vom 04.11.2013 (gesehen bei phoenix) erwähnen Sie ab ca. Minute 38:20, dass Sie mehrfach im PKG einen Beschluss gefasst haben, dass Sie die Akten einsehen können, aus denen hervorgeht, dass durch die praktizierten geheimdienstlichen Maßnahmen tatsächlich Anschläge, Terrorismus usw. verhindert werden kann. Sie würden heute noch auf diese Akteneinsicht warten! Ein US-Senator könne von den angeblich 35 Fällen von angeblich verhinderten Anschlägen keinen Fall bestätigen. Außerdem äußern Sie vorsichtig den Verdacht, dass die millionenfache Überwachung von Kommunikation gar nicht zur Aufklärung von Terrorismus führe.
1. Finde ich Ihre Anfragen an die "Dienste" irgendwo im Netz und ggf. die Antworten darauf?
2. Warum erwähnen Sie bei Ihren Äußerungen nie das noch bestehenden G-10 Gesetz? Kennen Sie Herrn Prof. Dr. Foschepoth und die Interviews mit diesem?
3. Haben sich Geheimdienste einen Staat im Staat errichtet? Sind Geheimdienste überhaupt noch irgendwie kontrolliertbar, um von Transparenz erst gar nicht erst zu sprechen? Ist das PKG nich nur eine Show-Veranstaltung?
4. Warum kündigt die Bundesregierung das Auslieferungsabkommen mit den USA nicht einfach, um dann Snowden einzuladen?! Kann das daran liegen, dass Deutschland kein bisschen souverän ist?
5. Muss der Staat oder müssen Geheimdienste die Menschen vor Terrorismus schützen, oder müssen sich die Menschen inzwischen nicht viel eher vor dem Staat schützen?
6. Hat Frau Dr. Merkel Hochverrat begangen, indem Sie wie von Herrn Gysi vorgebracht, Duckmäusertum an den Tag legt, also das Deutsche Volk NICHT beschützt, indem sie z. B. das G-10 Gesetz NICHT kündigt, Artikel 10 Absatz 2 Grundgesetz NICHT ändert, indem sie massenhafte Spionage in Deutschland toleriert?
Besten Dank!

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Wallis.

Anfragen von mir an die Geheimdienste und Antworten darauf finden Sie nicht im Netz. Aber Sie finden dort Anfragen an die Bundesregierung und die Antworten unter den veröffentlichten Bundestagsdrucksachen. In welchem Zusammenhang soll ich das G-10-Gesetz erwähnen? Wenn es Sinn macht, tue ich dies auch. Herrn Prof Foschepoth kenne ich nicht persönlich und all seine Interviews auch nicht. Aber ich weiß um seine Veröffentlichungen und habe einige Interviews mit ihm auch gelesen. Ich hoffe, daß es nicht so ist, daß die Geheimdienste in Deutschland einen Staat im Staate errichtet haben. Anhaltspunkte dafür habe ich jedenfalls nicht. Geheimdienste tun vieles im Geheimen, deshalb sind sie umfassend nicht, jedenfalls nicht parlamentarisch zu kontrollieren. Im Parlamentarischen Kontrollgremium sind wir weitgehend auf das angewiesen, was die Bundesregierung über die Arbeit der deutschen Geheimdienste berichtet. Dazu können wir nachfragen oder auch Akten anfordern oder einen Beauftragten zur weiteren Prüfung einsetzen. Ansonsten sind wir auf Hinweise insbesondere aus Recherchen von findigen Journalisten angewiesen und können dann nachfragen. Das PKG ist keine Show-Veranstaltung, sondern ganz im Gegenteil ein ziemlich geheim tagendes Gremium. Richtig ist die Kritik, daß das Gremium viel zu wenig Möglichkeiten hat, von sich aus kontrollierend tätig zu werden. Zur Verbesserung seiner Arbeit liegen Vorschläge für Gesetzesänderungen vor. Warum die Bundesregierung das Auslieferungsabkommen mit den USA nicht kündigt, müßten Sie dort nachfragen. Warum sollte sie dieses Abkommen kündigen. Deutschland hat mit vielen Staaten solche Abkommen. Außerdem gibt es auch ein EU-Auslieferungsabkommen mit den USA. Beide, das deutsche und das der EU, sehen ausdrücklich vor, daß wegen politischer Straftaten nicht ausgeliefert wird. Der Staat muß die Bevölkerung vor Terroristen schützen, aber auch vor jeder anderen Grundrechteverletzung. Duckmäusertum und Verletzung von Amtspflichten müssen nicht gleich Hochverrat sein. Die Tolerierung von Spionage durch die Regierung könnte gegen geltendes Recht verstossen. Dazu müßte die Spionage aber bewiesen sein. Auch dafür brauchen wir einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele