Frage an Hans-Christian Ströbele von Harald S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Moin, moin!
Erst mal Glückwunsch zu erfolgreichen Widerwahl und Beileid zu der Fraktion, in der Sie nun sitzen dürfen.
Dass die Grünen nicht mal da ernsthaft an ein Direktmandat reichen, wo sie den OB stellen: tststs…
Nun aber zu meinem Anliegen: Auf welcher Rechtsgrundlage soll der Herr Snowden den ins Land geholt werden?
Welche internationalen Abkommen sprechen dagegen?
Was sollte die Bundesregierung dann machen, wenn sich die USA auch in diesem Fall (Herr S. hat bei uns Asyl) weder an ihre, noch unsere noch internationale Gesetze halten und ihn einfach kidnappen oder wegdrohnen?
Das würde mich doch mal sehr interessieren.
Sehr geehrter Herr Schweda.
Es geht nicht darum, Herrn Snowden nach Deutschland zu holen.
Dieser sucht ein sicheres Zufluchtsland. In Rußland hat er nur für ein Jahr Asyl. Und wir können einen Zeugen dringend brauchen, um den Spionageskandal besser aufklären zu können. Die NSA und die US-Administration helfen bei der Aufklärung wenig, deshalb werden wir weitgehend auf einen Zeugen wie Snowden angewiesen sein, um zu erfahren, in welchem Umfang wer der deutschen Bevölkerung wie lange ausgespäht wurde und was mit den gespeicherten Daten passiert ist. Außerdem sind wir, wie andere Länder in Europa, Lateinamerika und sogar die USA auch, Herrn Snowden zu Dank verpflichtet. Denn nur durch seine mutige Aufdeckung des Skandals wissen wir von dem Ausspionieren und können versuchen, das zu stoppen oder doch etwas dagegen zu tun. Also gibt es auch moralische und humanitäre Gründe, ihm hier sicheren Aufenthalt zu gestatten. Rechtsgrundlage dafür könnte die Gewährung von Asyl oder von Aufenthalt nach dem Aufenthaltsgesetz durch den Innenminister sein. Gegen eine Auslieferung an die USA steht, daß Snowden dort aus politischen Gründen oder im Zusammenhang mit politisch motivierten Straftaten verfolgt wird. Nach den Auslieferungsabkommen sind das Gründe, die Auslieferung zu verweigern.
Snowden als Zeugen aufnehmen, heißt auch ihn hier zu schützen. Das ist die selbstverständliche Pflicht des Staates. Das geschieht bei anderen gefährdeten Zeugen auch immer wieder. So wurde auch den Informanten aus der Schweiz, die CDs mit Daten von deutschen Steuersündern den deutschen Ermittlern zur Verfügung gestellt haben, nicht nur Millionenbetrage in EURO gezahlt, sondern auch aufwendiger Zeugenschutz gewährt. Für deutsche Sicherheitsbehörden ist das keine außergewöhnliche Aufgabe.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele