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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Oliver G. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Oliver G. bezüglich Familie

Lieber Herr Ströbele,

als langjähriger Grünwähler und Sympatistant bin ich sehr beunruhigt über die aktuelle Pädophilie- und Inzest-Diskussion. Die von Ihnen berichtete Meinung der Straffreiheit des Inzests zwischen erwachsenen Geschwistern kann man vielleicht noch tolerieren, aber die von der Grünen Jugend eingebrachte völlige Straffreiheit zwischen Eltern und Kindern lässt mich erschauern. Die mühsam erkämpften Kinderrechte und ein Mindestmaß an Selbstbestimmung insbesondere von Mädchen können doch nicht so leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Es war zu hoffen gewesen, dass die Diskussion darüber seit den Ausfällen der 70er und 80er zu eindeutiger Klarheit geführt hätte.
Wie stehen Sie dazu?

Freundliche Grüße
Oliver

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Gracia.

Mehrfach habe ich mich vor einem Jahr und auch jetzt wieder zu dem Thema ausführlich geäußert. Sie können die Antworten bei abgeordnetenwatch, aber auch auf meiner Web-Seite nachlesen.
Der Schutz von minderjährigen Kindern wird auch von der Grünen Jugend nicht in Frage gestellt. Dieser strafrechtliche Schutz von Kindern und Abhängigen mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren ist im Strafgesetzbuch an anderer Stelle nämlich in den §§ 176 ff geregelt. Und soweit ich sehe wird die Geltung dieser Vorschriften nicht in Frage gestellt.
Der Inzest ist übrigens in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern nicht unter Strafe gestellt so etwa in Holland, Belgien, Frankreich, Portugal, der Türkei und in Ländern Lateinamerikas.
Die derzeitige Strafvorschrift in Deutschland betrifft nur den Vaginal-Verkehr unter nahen Verwandten. Nicht betroffen sind sämtliche anderen Varianten und Praktiken der sexuellen Betätigung zwischen Erwachsenen. Nicht nur deshalb halten die juristischen Kommentare in Deutschland die Vorschrift für verfehlt.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele