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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jürgen Z. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Jürgen Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,

nach jeder Sitzung zur NSA sind Sie von Medien interviewt worden und haben ihrer Empörung über die Ausspähung deutlich Ausdruck gegeben.

In Fällen von Ausspähung von Bundesbürgern durch Bundesbürger habe ich solche Aussagen von Ihnen bislang noch nicht gelesen oder gehört, deshalb jetzt meine direkte Frage an Sie:

Nach seiner eigenen Veröffentlichung, hier http://www.volkerbeck.de/artikel/treffen-mit-verfassungsschutzpraesident-maassen-volker-beck-uebergibt-unterlagen-zu-kreuznet/ unter dem Datum 07.11.2012 nachzulesen, hat ihr Parteifreund Volker Beck in seinem Einsatz gegen "kreuz.net" dem Präsidenten des Verfassungsschutzes "neue Informationen zu möglichen Hintermännern und Serverinformationen übergeben. Diese Informationen stammen zum großen Teil von der von David Berger geleiteten Initiative stopptkreuznet.de des Bruno Gmünder Verlags, aber auch von engagierten Bürgerinnen und Bürgern und aus eigenen Recherchen."

Ist es in Ihren Augen zulässig, dass solche Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) wie z.B. der Erwerb von Serverinformationen und e-mail-Inhalten Dritter durch Bürgerinnen und Bürgern, auch von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, aus eigenen Antrieb ohne richterliche Genehmigung vorgenommen werden?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Zapf.

Das Recherchieren von verleumderischen, hetzerischen und beleidigenden öffentlichen Äußerungen und deren Urheber insbesondere in öffentlich zugänglichen Quellen durch Journalisten oder andere Privatpersonen und deren Anzeige bei staatlichen Stellen ist nicht zu beanstanden. Es ist völlig unvergleichbar der massenhaften verdachtslosen Ausspähung von Daten der Bevölkerung unter Verletzung deren Grundrechte durch Geheimdienste.
Schon deshalb hatte ich keinen Anlaß darüber Empörung zu äußern.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele