Frage an Hans-Christian Ströbele von Erich-Günter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
Die sogenannten Snowden-Enthüllungen veranlassen mich als besorgter Bürger, Ihnen als Mitglied des PKGr diese Fragen vorzulegen, die meines Wissens bisher von den Massenmedien noch nicht behandelt worden sind.
Wo etwa werden überall sensible Daten verarbeitet? Beispiele:
Öffentliche Verwaltung (Meldewesen, Justiz, Polizei, Finanzen, Jobcenter)
Gesundheitswesen (Krankenkassen)
Energieversorgung (Kraftwerk-Steuerungsanlagen)
Verkehrsleitsysteme (Straßen, Wasser, Luft)
Finanzsektor (Banken, Versicherungen, Börse)
Forschungs- und Bildungseinrichtungen
Stiftungen
Medienhäuser, Presse, Rundfunk und Fernsehanstalten
Freie Berufe: Arztpraxen, Beratungsfirmen, Anwaltskanzleien
Unternehmen aller Größen von Konzernen bis zu Kleinbetrieben
Sie alle geben allein in Deutschland zusammen vermutlich jährlich 3-stellige Milliardenbeträge aus für die Sicherung ihrer Daten und gegen Missbrauch und Zugriff von innen und außen. Ein lukrativer und nicht nur US-dominierter Markt für IT-Anbieter, die Sicherheitslösungen dafür anbieten.
Mein Vorschlag für eine Frage an die Verantwortlichen unserer Nachrichtendienste:
Wäre es theoretisch denkbar und ist es technisch möglich, dass im Zuge der berichteten verdachtslosen Datenspeicherung von welchem Dienst in welchem Land auch immer, quasi als Beifang ein Datenzugriff auf die erwähnten Beispiele möglich ist?
Freundlich grüßt mit Dank für die Kenntnisnahme
Erich-Günter Kerschke
Brüder-Grimm-Straße 30
50997 Köln
Sehr geehrter Herr Kerschke,
Ihre Frage beantworte ich zunächst mit den Worten des NSA-Chefs General Alexander: "Wir können alles, aber wir machen nicht alles."
Im Übrigen gehe ich davon aus, daß der Datenzugriff auf die von Ihnen genannten Bereiche auch für ausländische Dienste grundsätzlich denkbar und möglich ist.
Auch die unter den angeführten genannten vertraulichen persönlichen Daten sind dem illegalen Zugriff zugänglich. Für deutsche Stelle müßten sie schon deshalb tabu sein, weil das Bundesverfassungsgericht den Kernbereich der privaten Lebensführung vor jedem staatlichen Zugriff schützt. Das folgt aus Artikel 1 des Grundgesetzes, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist. Das gilt nicht nur für deutsche Staatsbürger, sondern ist ein Menschenrecht.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele