Frage an Hans-Christian Ströbele von Rainer S. bezüglich Soziale Sicherung
Halten Sie es für richtig, dass
1. der Gesetzgeber seinen Bürgern in Ergänzung zur immer weniger werdenden Rente den Abschluss einer Direktversicherung (DV) empfiehlt, langjährige Verträge später aber ohne Vorwarnung rückwirkend außer Kraft setzt (Vertragsbruch) und damit Vertragsinhaber vor vollendete Tatsachen stellt?
2. Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung jahrzehntelang auf Konsum verzichten, um bei Auszahlung nach dem 01.01.2004 mit einer Kapitalvernichtung „belohnt“ zu werden?
3. Beiträge aus Gehaltsumwandlung (bereits versteuerte und verbeitragte Einzahlungen), bei Insolvenz des Arbeitgebers (AG) oder vorzeitiger Kündigung auch bezahlt mit Arbeitslosengeld und BfA-Rente (also Privatvermögen) vom Gesetzgeber nach Auszahlung als Versorgungsbezüge? deklariert werden, obwohl im Vertrag „von vornherein Einmalzahlung, Rentenwahlrecht ausgeschlossen“ festgelegt war?
4. Versicherungsbeträge gezahlt OHNE Arbeitgeberanteil aus Gehaltsumwandlung vom Gesetzgeber als eine der Betriebsrente vergleichbare Einnahme (!) definiert werden, während Zahlungen des AG ZUSÄTZLICH ZUM GEHALT in eine auf den Namen des AN lautende DV keine Betriebsrente ist und nach Auszahlung beitragsfrei zur GKV/-PV bleiben?
5. AG, Versicherungsgesellschaften und die Gesetzlichen Krankenkassen die Gewinner, Arbeitnehmer aber die Verlierer sind?
6. Privat Versicherte Rentner keinen Solidarbeitrag leisten (Ungleichbehandlung der Rentner)?
7. Hochrangige Regierungsmitglieder für sich ständig Bestands- und Vertrauensschutz sowie Vertragstreue einfordern, dies jedoch den Bürgern verweigern?
Erbitte Ihre Antworten zu 1-7. Werden Sie als (künftiges) Mitglied des Bundestages eine Gesetzesinitiative zur Korrektur des GMG auf den Weg bringen?
Sehr geehrter Herr Seifert.
Die von Ihnen gestellten Fragen 1 - 7 beantworte ich mit NEIN, das halte ich nicht für richtig. Aber ich kann nicht beurteilen, inwieweit sich solche Konsequenzen tatsächlich aus dem GMG entnehmen lassen. Ich war allerdings bisher mit den Einzelheiten dieser gesetzlichen Regelungen und deren Folgen im Bundestag nicht befaßt, sondern mit anderen wichtigen Aufgaben, die meine Zeit und Arbeitskraft voll in Anspruch genommen haben.
Derzeit sind Parlamentsferien und die meisten Abgeordneten sind nicht in Berlin, sondern in ihren Wahlkreisen. Danach finden vor den Wahlen im September keine Sitzungen des Bundestages und der Ausschüsse zu dem Thema statt. Wenn ich dem neuen Bundestag angehöre, werde ich mich mit den Fachkollegen in Verbindung setzen und über die von Ihnen aufgeworfenen Fragen und notwendige gesetzliche Initiativen sprechen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele