Frage an Hans-Christian Ströbele von Heike D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Ströbele,
Sie kennen mich nicht, aber ich konnte mich von Ihrer guten Arbeit oft überzeugen und schreibe in der Hoffnung an Sie, dass Sie mir vielleicht Tipps geben oder aber diese Ungerechtigkeit mit beseitigen helfen können.Leider kann ich nicht ausführlich genug schreiben, deshalb würde ich Sie bitten, mich zu kontaktieren, wenn Sie darüber mehr erfahren möchten.
Ich wurde jetzt vom Jobcenter mit 63 und Abzügen (ca. 50,-€/MOnat
lebenslang) aufgefordert, Rente zu beantragen. Ich weiss, seit diesem Jahr ist das Gesetz in Kraft. Wissen die Abgeordneten nicht, was sie damit tun? Ich weiss, dass Herr Steinbrück nichts davon wusste, dass Jobcenter dies tun können. Ich dachte, Abgeordnete kennen das Gesetz, für das sie stimmen! Ich möchte mich damit nicht abfinden und dagegen vorgehen. Mir werden dadurch versicherungsrechtliche Ansprüche, die ich bereits erworben habe, vorenthalten. Ist das die Politik der Armutsvermeidung? Ich kann nichts dafür, dass ich nach der Wende nicht sofort Arbeit fand, dann nur kurze Zeit und seitdem arbeitsuchend bin und nur noch in Nebenjobs tätig war und noch immer bin. 1990, als ich arbeitslos wurde, gab es keine neuen Jobs, dann war ich überqualifiziert (habe zwei Berufe) und dann offiziell unterqualifiziert (aber in Wirklichkeit zu alt). Da ich aber länger arbeitslos bin, muss ich jetzt Rente beantragen, obwohl mir dadurch deutlich weniger Geld für das Alter zur Verfügung steht und ich das trotz allem erarbeitet habe!
Es wird immer darauf verwiesen, dass ich dann Aufstockungen, Wohngeld oder ähnlich beantragen kann. Nein, das greift bei mir nicht, denn mit meinem Mann käme ich auf eine knapp zu hohe Summe. Da erhalte ich keinerlei Zuschüsse oder andere Unterstützung mehr, im Gegenteil, ich muss dann alles komplett zahlen wie z.B. GEZ und habe noch mehr Ausgaben. Also jetzt schon keine Aktivitäten und im Alter erst recht nichts mehr.Sollen wir noch mehr bestraft werden im Osten?
Herzl.Grüße H. Domhardt
Sehr geehrte Frau Domhardt.
Härten, die Sie schildern, gibt es leider in den Hartz-IV-Regelungen. Ob es dennoch für Ihr Problem eine erträgliche Lösung gibt, kann ich in der Tat nicht abschließend klären ohne weitere konkrete Angaben zu Ihren und Ihres Mannes Einkommensverhältnissen und den Grundlagen der Rentenberechnung, wie Sie ja auch schon vermutet hatten.
Da Sie in Berlin offensichtlich nicht in Berlin wohnen, werden Sie keine Gelegenheit haben, meine Sprechstunde aufzusuchen. Sie können aber mit meinem Mitarbeiter im Wahlkreisbüro telefonisch Kontakt aufnehmen. Dieser kann sich dann beim Jobcenter informieren.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele