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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Thomas P. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Thomas P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ströbele,

Ihre Partei und Sie sprechen sich (auch in Ihrem Wahlkampf zur Bundestagswahl 2013) für einen gesetzlichen Mindestlohn aus. Gleichzeitig sucht die Bezirksverordnetenversammlungs-Fraktion der Grünen in Friedrichshain-Kreuzberg (Ihrem Wahlkreis) einen Praktikanten für 300 € auf 20-Stunden-Basis. Dies ergibt einen Bruttolohn von 3,75 € pro Stunde (Quelle: http://www.gruene-xhain.de/news/single-view/artikel/praktikum-in-der-gruenen-fraktion.html ). Wie passen Mindestlohnforderung und Praktikumsausschreibung aus Ihrer Sicht zusammen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Petereit.

Die Anzeige kannte ich bis zum Eingang Ihrer Frage nicht. Auch sonst bin ich mit der Regelung der Einzelheiten der Tätigkeiten von Praktikanten und Praktikantinnen bei der grünen BVV-Faktion und der grünen Geschäftstelle im Bezirk nicht befaßt. Ich mußte mich erst kundig machen. Das hat wegen der Belastung mit anderen Aufgaben leider etwas gedauert. Ich kann verstehen, daß Sie die Beschäftigung von Praktikanten anscheinend zu einem Lohn von 300,00 Euro pro Monat für 20 Stunden wöchentliche Arbeit problematisieren und kritisieren. Ich sehe auch, daß es bei der Beschäftigung von Praktikanten häufig eine Grauzone gibt und die Gefahr des Mißbrauchs zu Minilöhnen. Andererseits gibt es ein großes Interesse von Praktikanten, die Arbeit in politischen Parteien und Fraktionen ein paar Wochen lang kennenzulernen und mitzuerleben und dies auch bescheinigt zu bekommen. Deshalb muß zwischen den Partnern, Praktikanten einerseits und Partei bzw. Fraktion andererseits, von Anfang an klargestellt werden, daß es nicht um die Begründung eines Arbeitsverhältnisses geht, das Verpflichtungen enthält, Arbeitszeiten einzuhalten und bestimmte Arbeiten zu übernehmen. Mir wurde zur Aufnahme und Beschäftigung von Praktikanten und Praktikantinnen bei den Grünen im Bezirk mitgeteilt. Derzeit seien zwei Personen im Praktikum tätig. Beide wurden im Gespräch zu Beginn der Aufnahme ihrer Tätigkeit und schon vorher bei der Bewerbung ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Praktikum der Ausbildung und dem Kennenlernen der politischen Arbeit der Gremien und Geschäftsstellen dient und daß insbesondere eine Verpflichtung zur Übernahme von bestimmten Arbeiten nicht besteht. Die anfallenden Arbeiten werden von angestellten Mitarbeitenden sowie freiwillig und ohne Bezahlung von anwesenden Mitgliedern der BVV-Fraktion oder anderer Parteimitglieder, die sich auskennen und engagieren wollen, erledigt. Wenn Praktikanten dabei helfen, geschieht dies freiwillig und nicht auf Grund einer Arbeitsverpflichtung. Die Zahlung von 300,00 Euro wird vereinbart als Ersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Praktikum und als Anerkennung für Hilfstätigkeiten. Auch in der von Ihnen mitgeteilten Anzeige wird unter den Aufgaben die Teilnahme an BVV-Sitzungen und Öffentlichkeitsinformation aufgeführt. In beiden Bereichen, wird die Arbeit in vier BVV-Sitzungen wohl kaum von Praktikanten übernommen werden können, die für zwei Monate dort zwar anwesend sind aber keine BVV-Mitglieder und auch keine Erfahrung mit Pressearbeit haben.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele