Frage an Hans-Christian Ströbele von Gerold P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ströbele,
ist Ihnen bekannt, dass die Wehrbereichsverwaltungen Anträge auf Beihilfe der Bundesbeamten erst nach 10 Wochen bearbeitet? Arztrechnungen sind mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen zu begleichen. Die Anspruchsberechtigten müssen entweder Mahngebühren zahlen oder aber Rücklagen bilden. Für Beamte der unteren und mittleren Besoldungsgruppe nicht möglich.
Die Sachbearbeiter der Verwaltungen klagen über gleichbleibenden Personalschlüssel bei gleichzeitig ansteigenden Anträgen. Alle sprechen vom Älterwerden der Gesellschaft. Die Versorgungsempfänger nehmen zu, die Anzahl der Sachbearbeiter bleibt gleich. Die Leidtragenden sind Pensionäre und Hinterbliebene. Diese Personengruppe wird älter! Diese Personengruppe kann finanzielle Einbußen nicht abfedern. Forderung: der Personalschlüssel in den Wehrbereichsverwaltungen muss verbessert werden. Ich sehe die Fürsorgepflicht des Dienstherrn verletzt.
Mit freundlichen Grüßen
Gerold Piastowski
Sehr geehrter Herr Piastowski.
Nein, bekannt ist mir das nicht. Wie sollte es auch. Aber in Ordnung ist dies auch nicht.
Sie haben völlig Recht, die Fürsorgepflicht ist verletzt, wenn die Bundeswehr die Verzugszinsen nicht übernimmt und wenn sie kein zusätzliches Personal zur Verfügung stellt.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele