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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Bruni G. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Bruni G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Ströbele,

Meine Frage betrifft Ihre (frühere) Aussage aus der Bundestagsdebatte 112 vom 30.06.2000 (Debatte ü. Erleichterte u. erweiterte Rehabilitierung/SED-Unrecht - Anerkennung von DDR- Haftfolgeschäden

Auszug Ihrer Rede gekürzt: "Für die Opfer, die für gesundheitliche Haftschäden eine Entschädigung haben wollen, ist es ungeheuer schwierig. Es ist zugesagt, dass alle alten Entscheidungen noch einmal nach den neuen Vorschriften überprüft werden. Das wird auch getan. Der Deutsche Bundestag sollte aufpassen, dass das auch tatsächlich umgesetzt wird. Er sollte seine Kontrollfunktion ausüben."

Frage: Gibt es bezüglich aller Nachprüfungen von den Versorgungsämtern der Länder eine Statistik/Rückantwort an den Bund ? Welche neuen Vorschriften hatten Sie 2000 gemeint, wissen Sie das noch ? Die Umsetzung - geeignete Gutachter SED-Opfern anzubieten- wird überwiegend auch heute (2013) nicht praktiziert, mit der Folge, dass viele Betroffene eine Ablehnung erhalten oder stecken enorm viele Jahre in Gerichtsprozesse, Wo kann ich nachlesen, dass die amtierende Bundesregierung ihre Kontrollfunktion für die Umsetzung von Gesetze ausüben muß ? Auch wenn meine Frage auf eine veraltete Debatte verweist, bitte ich um dringende Rückantwort, da dieses Problem (geeignete Gutachtervergabe mit spezifischen Kenntnisse der Bedingungen aus DDR-Haften bzw. für Zersetzungsopfer ) aktueller ist als im Jahr 2000. Damit steht und fällt jede Entscheidung für Betroffene. Es wird geschätzt, dass 2013 bundesweit eine Gesamtqoute bei der "Anerkennung von Verfolgungsschäden" auf nicht mal 20 % kommt.Damit ist nach über 20 Jahre der Entschädigungsauftrag ( 1.SED-UnBerG Drs. 12/1608 von 1991) gemäß $$ 4 HHG, 21 StrRehaG, 3 VwRehaG nicht erfüllt worden. Die Schwierigkeiten zur Umsetzung sind größer als im Jahr 2000.

Mit freundlichen Grüssen

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Antwort ausstehend von Hans-Christian Ströbele
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