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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Sören G. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Sören G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,

Sie anwtorten am 20.05.2013 auf die Frage von Herrn Klamrot bzgl. Konsequenzen für Fehler von Politikern:

"Politiker sind gleichwohl für ihr Handeln und ihre Entscheidungen verantwortlich. Die Konsequenzen von Fehlentscheidungen sind durch Abberufungen und - in der Demokratie durch die Bevölkerung - bei Wahlen zu ziehen."

Heißt das, dass Sie der Meinung sind, dass, wenn ein Politiker gewählt worden ist, er sich benehmen darf, z.B. gegen Gesetze gegen das Grundgesetz erlassen darf oder Steuergelder verschwenden darf, wie er will, sofern ihm die Wiederwahl egal ist (bzw. wenn man sich nur an Ehrenworte oder Spendenaffairen erinnert, werden sie ja nicht einmal abgewählt)?
Fasse ich so Ihre Antwort korrekt zusammen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Grenzdörffer.

Die Frage ist sehr allgemein gestellt, deshalb ist auch die Antwort allgemein gehalten:
Selbstverständlich darf ein Politiker beides nicht.
Politiker und ihr Tun werden vielfach kontrolliert und auch korrigiert beispielsweise durch die vorgesetzten Dienststellen, durch die Rechnungshöfe, durch die Parlamente sowie durch die Justiz und Gerichte. Jedenfalls sollte das so sein.

Diese können falsche, verschwenderische oder gar verfassungswidrige Entscheidungen korrigieren und die Politiker zur Rechenschaft ziehen, einige können Politiker auch absetzen.

Auch gibt es Datenschutzbeauftragte, den Wehrbeauftragten und spezielle Gremien, die das Tun der Politiker beobachten, prüfen, kontrollieren und aufklären.

Die Medien recherchieren, kontrollieren, liefern viele Fakten und klären die Bevölkerung auf.
Und schließlich gibt es die Bevölkerung, die nicht nur durch Abwählen, sondern auch durch Kritik, Demonstrieren und zuweilen auch durch Volksentscheide - leider nicht auf Bundesebene - Konsequenzen fordern und ziehen kann.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele