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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Gerhard R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr MdB Ströbele,

bitte gestatten Sie mir, auf Ihre doch recht schnelle Antwort unter:
"Über die Praxis der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger gerade in Zwickau habe ich keine konkreten Erkenntnisse...." nochmals Bezug zu nehmen!

Mit dieser Anfrage ging es mir nicht im Kern um die - höchst unsittliche und unangemessene - Sanktionspraxis im Rechtsumefeld des SGB II (was hat das eigentlich mit "Sozial" im Sinne des Art. 20 (1) GG zu tun, ich würde es eher in den Analen eines Ermächtigungsgesetzes verorten), mir geht es ganz ausdrücklich und insbesondere um die höchst konkrete Fragestellung des "Kindesentzuges.." auf dem "Amtsweg"! Die Schöpfer des GG haben hier im Art. 6 (1) GG eine klare und unmißverständliche Grenze gesetzt, selbst im Sanktionsbereich des SGB II ist der Eingriff in den Kindesbedarf unzulässig!

Bitte gestatten Sie mir daher nochmals die Anmerkung und die höchst konkrekte Anfrage:
Was wird Bündnis 90 / Die Grünen - auch im Zuge des Kontrollrechts im Gesetzesvollzug - hier sowohl gegenüber dem BMAS als auch den Behörden vor Ort unternehmen, um einer solchen - ich erlaube mir den Begriff der widerwärtigen Praxis, eine klare Grenze zu setzen?

Das insbesondere Alleinerziehende (Mütter und Väter) von der Arbeitsmarktsituation betroffen sind, muß B90/den Grünen ja wohl niemand offenbaren!

Eine klare und eindeutige Antwort wäre nicht nur im meinem Sinne als Betroffenenberater, sondern wohl auch im Sinne desd Sozialverständnisses in diesem Lande!

Dank vorab für Ihr Verständnis.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Roloff.

Ihre Frage hatte ich in der Tat nicht ganz verstanden. Die Drohung eines Kindesentzuges nur wegen der Sanktion scheint mir zu unglaublich. Sie haben Recht. Die Sanktion der Kürzung um 30 % ist schon menschenunwürdig genug und mit dem Schutz der Familie nicht zu vereinbaren. Einen Kindesentzug darf es nicht deshalb nicht auch noch geben. Mir ist auch kein Fall bekannt, daß eine konkrete Bedrohung mit einer solchen Maßnahme erfolgt oder diese gar vollzogen worden ist. Wenn Sie ein Beispiel dafür haben, werde ich dem nachgehen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele