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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Andreas M. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Andreas M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ströbele,

am 01.03.2013 veröffentlichte die BT-Fraktion ihrer Partei den Entwurf ihres Wahlprogramms für die BT-Wahl.

Darin heißt es unter Anderem:
Seite 4, Zeile 43: "Lobbyismus und Klientel-Interessen werden wir entschieden entgegentreten und in die Schranken weisen."

Dies wirft bei mir die Frage auf, ob B90/die Grünen damit auch die eigenen Lobbyisten und Klientel Interessen meint. Denn immerhin gab und gibt es eine Reihe Unternehmen, die Insbesondere an der grünen Umwelt- und Energiepolitik partizipieren und wirtschaftliche Nutznieser sind.

Weiter heißt es:
Seite 128, Zeile 59: "Den Einsatz der Bundeswehr im Inneren lehnen wir ab. Tatsächliche Sicherheitslücken wollen wir konsequent schließen, zum Beispiel durch ein schärferes Waffenrecht. Einsatzbereite, funktionsfähige scharfe Schusswaffen wollen wir nur noch in zwingenden Ausnahmefällen in privaten Haushalten zulassen."

Mir erschließt sich der Zusammenhang zwischen einem möglichen (ZItat) "Einsatz der Bundeswehr im Inneren" und dem Vorhaben (Sinnzitat) "Sicherheitslücken im Waffenrecht konsequent zu schließen um einsatzbereite, funtionsfähige scharfe Schusswaffen aus Privathaushalten zu entfernen" nicht.

Wie muss ich den Umstand werten, dass im Wahlprogramm ihrer Partei der Einsatz der BW in Inneren und legaler privater Schusswaffenbesitz in einem Atemzug benannt werden?
Darf ich diesem Umstand entnehmen, dass B90/die Grünen den Legalwaffenbesitz in Deutschland als Bedrohung der inneren Sicherheit sehen?
Stehe ich aus Sicht ihrer Partei, dem sachlichen Inhalt obiger Aussage folgend, als Legalwaffenbesitzer also unter dem generalisierenden Verdacht, Staatsfeind und/oder Terrorist zu sein?

Denn immerhin sehen die Gedankenmodelle der Bundesregierung bezüglich des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren vor, diese nicht nur im Katastrophenfall, sondern auch zur Bekämpfung von Terrorismus und zur Niederschlagung von Aufständen einzusetzen.

Mit fragenden Grüßen,
Andreas Milde

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Antwort ausstehend von Hans-Christian Ströbele
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