Frage an Hans-Christian Ströbele von Jürgen B. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Ströbele,
im Artikel "Kritik am Gesetzesentwurf zu Beschneidungen" auf der Startseite Ihrer Homepage fand ich diesen Satz:
"Stets muss stattdessen das elterliche Sorgerecht sorgfältig abgewogen werden gegen das gewichtige Grundrecht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit."
Sie heben sich mit dieser differenzierten Sichtweise wohltuend von vielen ab, die plötzlich das Kindeswohl über alles stellen, man aber den Verdacht bekommt, dass sie eigentlich nur eine willkommene Chance nutzen, den Religionen eins auszuwischen.
Was mich persönlich erschüttert ist die Tatsache, dass ich den Hinweis auf das "gewichtige Grundrecht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit" im Zusammenhang mit Abtreibungen eigentlich noch nie wahrgenommen habe.
Wie sehen Sie das?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Jürgen Bockhacker
Sehr geehrter Herr Bockhacker.
Das sehe ich nicht so wie Sie.
Die Frage- und Problemstellung bei der Abtreibung ist eine andere. Da geht es nicht um das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes versus das Recht der Eltern auf elterliche Sorge, sondern um das Grundrecht des ungeboren Kindes auf Leben und Würde versus die Recht der Mutter auf Selbstbestimmung und gegebenenfalls auch ihre Rechte auf Leben und körperlicher Unversehrtheit.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele