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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Klaus N. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Klaus N. bezüglich Verbraucherschutz

Mir ist bei einem Mikrowellengrill, das als Vorführgerät ohne weitere Unterlagen von einer Bekannten gekauft wurde, klar geworden, wie schwer es selbst für neue Geräte sein kann, Bedienungsanleitungen oder andere technische Unterlagen zu beschaffen. Der Importeur bietet keinerlei Serviceleistungen und ein Hersteller ist auf dem Gerät auch nicht angegeben.

Im Interesse einer nachhaltigen Nutzung wäre es sicher keine unangemessene Forderung, dass üblicherweise beim Verkauf beiliegende Unterlagen im Internet verfügbar gemacht werden. Darüberhinaus sollten Firmen, die keinen ausreichenden Service (mehr) bieten, zumindest Ihre Serviceunterlagen (ggf. auch Firmware) ebenfalls offenlegen, damit ggf. auch eine Reparatur möglich ist. Hierdurch könnte sicher einiges weiter verwendet werden, was jetzt auf dem Müll landet.

Gibt es bereits dahingehende Intiativen?
Falls nein warum nicht?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Nolopp.

Eine nützliche Idee. Ich weiß nicht, ob es dahingehende Initiativen gibt. Auch nicht, warum nicht.
Die Firmen werden kein Interesse daran haben. Die wollen, daß Sie nicht Gebrauchtes von Bekannten kaufen, sondern ein neues Gerät und möglichst von ihrer Firma, dann erhalten Sie auch eine Bedienungsanweisung dazu.
Wie alt ist Ihr Grill denn? Ich habe einen von meinem Onkel geerbt. Der ist sicher schon 40 Jahre alt. Ich weiß gar nicht ob es die Firma (Bauknecht) noch gibt. Eine Bedienungsanweisung habe ich auch nicht mitgeerbt.

Die Idee ist aber auch nützlich, weil man Bedienungsanleitungen ja schnell mal verlegt und nach einiger Zeit, wenn das Gerät nicht mehr auf dem Markt ist, auch keine Ersatzanleitung bekommen kann. So geht es mir häufig mit elektronischen Geräten.
Also werde ich bei Gelegenheit mal die Fachkollegen in der Fraktion ansprechen und Ihre Anregung weitergeben. Ich selbst gehöre dem zuständigen Ausschuß nicht an.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele