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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dunja B. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Dunja B. bezüglich Soziale Sicherung

Einen schönen 1. Advent wünsche ich, lieber Hans-Christian Ströbele !
Erst einmal meinen Respekt und meine große Sympathie für Deine Standhaftigkeit und Dein kluges, schnelles Reagieren bei den unsäglichen Geschehnissen rund um NSU, Verfassungsschutz usw. Ohne Dich hätten sich wahrscheinlich andere Mitglieder des Untersuchungsausschusses anders positioniert und noch mehr abspeisen lassen, als es immer noch versucht wird.

Doch nun zum eigentlichen Thema, Hartz IV und Sanktionierungen :
Ich lebe in einem Mietshaus, der Vermieter ist ein guter Mensch und nimmt immer noch Mieter, die Hartz IV beziehen, obwohl der Schaden für ihn mittlerweile in die Tausende geht und sein Bruder jedes Mal mit ihm streitet keine jungen Arbeitslosen mehr aufzunehmen.
Es sieht nämlich so aus:
Der unter 25jährige bekommt im Falle der Sanktionierung von der ARGE 1-2 Lebensmittelgutscheine in die Hand gedrückt, mit denen er einkaufen kann, das wars.
Die Miete wird einfach komplett gestrichen und der kleine Vermieter kann zusehen, wo er bleibt ! Nun muss er erst einmal 2 Monate abwarten, dann kann er die fristlose Kündigung schicken....die aber nichts nützt, da er für eine wirkliche Räumung der Wohnung eine Räumungsklage beim AG einreichen muss, die mit entprechenden Kosten verbunden ist.
So etwas kann sich vielleicht eine Wohnungsbaugesellschaft mit ihren Anwälten leisten, nicht jedoch ein kleiner Vermieter mit 1 Mietshaus, dessen Einnahmen seine Rente darstellen.
Ist also ein junger Erwachsener derart versackt, daß die ARGE ihn voll sanktioniert, kann dieser dank des Lebensmittelgutscheins endlich mal seinen Kühlschrank füllen....sonst geht das Geld ja oft für andre Dinge drauf....wirklich gestraft aber wird der Vermieter ! Auskünfte bekommt er nicht bei der ARGE.....Datenschutz ! Mein Vermieter hat das schon dem WDR gemeldet, aber man will wohl darüber nicht berichten bis jetzt.
Ist Dir dies bekannt und ist dies nicht eine Gesetzeslücke, die der Korrektur bedarf ?
So,kein Platz mehr ;-)

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Bals.

Danke für Respekt und Sympathie.

Das Problem, das Sie schildern, haben nicht nur Vermieter, die gute Menschen sind. Jede gesetzliche Regelung würde allen Vermietern zugutekommen.
Das Problem haben Vermieter häufig, wenn Sie an Mieter mit geringem Einkommen vermieten und nicht nur dann.
Aber wie soll die Lösung aussehen, die Sie sich vorstellen. Soll eine Kündigung bereits bei einer ersten Spätzahlung der Miete möglich sein? Doch wohl nicht. Oder soll der Vermieter Zugriff auf die Unterhaltszahlungen der ARGE an den Mieter bekommen? Doch wohl schon gar nicht. Da ginge übrigens auch der Pfändungsschutz vor, selbst wenn der Unterhalt in bar ausgezahlt würde. Und das doch wohl zu Recht.
Grundsätzlich hat der Vermieter ein Vermieterpfandrecht, das aber auch fruchtlos bleibt, wenn nichts Pfändbares mehr vorhanden ist.

Was bleibt ist, daß Sozialamt oder ARGE den Mietzins direkt an den Vermieter zahlen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele