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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Juergen V. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Juergen V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele

Interessenkonflikte durch Lobbyinteresssen von Abgeordneten sind aktueller denn je.
Ihre Fraktion hat eine Änderung der Offenlegung beantragt, die ich sehr begrüße.
Ihr Kollege im Bundestag MdB Spahn (CDU) war bspw. an einer Lobbyfirma bis zu 25 % beteiligt, die nach der jetztigen Regelung vor dem Bundestagspräsidenten nicht Transparent gemacht werden musste.

Unter der Lobbyfirma Politas wird auf deren Internetseite u.a. diese Leistung angeboten:

Public-Affairs-Consulting kann kurzfristige Ziele – etwa die Beeinflussung eines bestimmten Gesetz- gebungsverfahrens – haben oder Teil einer langfristigen Strategie sein.
Wir identifizieren mit Ihnen politische Ziele und prüfen, ob Public-Affairs-Consulting für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation sinnvoll sein kann.
Oder: Mit einem politischen Monitoring helfen wir Ihnen, relevante Gesetzgebungsverfahren zu identifizieren, noch bevor sie ins Parlament kommen. (Quelle: Internetseite Politas)

Ein Abgeordneter der an einer solchen Firma zu 25 % beteiligt ist, soll keine Interessenskonflikte haben?
Was werden sie bzgl. der offensichtlichen Interessenwidersprüche von Herrn Spahn unternehmen um weiteren Schaden in der Gesetzgebung durch Herrn Spahn für Arbeitnehmer zu verhindern.

Eine weitere Frage:
Warum lehnt die CDU die Ratifizierung des Antikorruptionsgesetz ab?

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus

J.Vanselow

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Vans.

Grundgesetz und Gesetz gehen nicht davon aus, daß Abgeordnete in keinen Interessenkonflikte kommen können sollen oder kommen. Nur muß ein möglicher Interessenskonflikt öffentlich sein. Deshalb sind ja auch Spenden an Parteien grundsätzlich zulässig und nur müssen sie öffentlich bekannt gegeben werden.
Die Öffentlichkeit und die Wählerschaft sollen davon wissen, dies problematisieren können und letztere soll mit ihrem Wahlverhalten darauf Einfluß nehmen können, wenn sie Interessenskonflikte ausschließen will.
Es gibt viele Beispiele dafür, daß Abgeordnete "nebenher" noch bei einem Konzern angestellt sind und dafür monatliche Gehälter beziehen.
Und Lobbyisten gibt es zu Tausenden und viele Lobbyfirmen rund um Bundestag und Bundesregierung. Das ist nicht verboten, sondern erlaubt. Wir sind Einflußnahmeversuche gewohnt, übrigens nicht nur von Industrieunternehmen, sondern auch von Gewerkschaften, Umweltverbänden oder Personengruppen aus allen Bereichen der Gesellschaft.
Also Transparenz ist das A und O, um unzulässiger Beeinflussung von Volksvertretern entgegenwirken zu können. Wir Grünen versuchen, solche Transparenz zu schaffen, immer wenn eine Regelungslücke bekannt wird.

Warum die Union die Ratifizierung eines Antikorruptionsgesetzes verweigert, müssen Sie schon bei der Union erfragen. ich kann dazu keine verbindliche Antwort geben. Wir haben ein Gesetz vorgeschlagen, das die Bestechung von Abgeordneten besser regelt und unter Strafe stellt. Wir können aus der Opposition heraus den Gesetzesvorschlag nur immer wieder einbringen.
Nächste Woche findet die 1. Lesung eines von uns eingebrachten Korruptionsregistergesetzes statt. Leider spät in der Nacht, wenn es keiner merkt und die Reden zu Protokoll gehen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele