Frage an Hans-Christian Ströbele von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Haus- / Wohnungsbesuche und Durchsuchungen im Rechtsumfeld des SGB II
Sehr geehrter Herr MdB Ströbele,
sowohl in meiner ehrenamtlichen Arbeit als Berater im vorgenannten Rechtsbereich, aber auch immer wieder in den Medien, dazu hier: www.youtube.com/watch?v=fH0iP1MHMBI&sns=em
sind Vorkommnisse festzustellen, in in ihrer Ausführung und Gestaltung wohl ganz unzweifelhaft gegen wesentliche Grundrechte, hier die des Art 13 GG - Unverletzlichkeit der Wohnung, verstoßen.
Ganz offenbar sind hier die Behörden der Arbeits- und Sozialverwaltung in Gestalt der JobCenter und ARGEn zu der Auffassung geraten, in höchstem Maß lückenhaft gestaltete Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften nach Gutdünken - oftmals mit einer mehr als herabwürdigenden Argumentation der "Verwaltungseffizienz - auslegen und anwenden zu dürfen.
Soweit jedoch wesentliche Grundrechte eingegriffen wird, haben die Väter und Mütter (?) des Grundgesetzes hier wesentliche Grenzen im Art 19 GG gesetzt, die letztendlich auch festlegen, das der Wesensgehalt eines Grundrechtes in keinem Falle angegriffen werden darf!
Was werden Sie, insbesondere in Ihrer Berufung als Rechtsanwalt und Mitglied des Deutschen Bundestages in der Fraktion Bündnis 90 - Die Grünen - auch z. B. gegenüber dem Bundesverfassungsgericht - unternehmen, um dieser widerlichen Unterhöhlung wesentlicher Grundrechte ein Ende zu setzen!
Vielen Dank vorab für Ihren Einsatz
Sehr geehrter Herr Roloff.
Sie haben ja Recht. Auch ich bin der Meinung, daß das ganze Repressionsinstrumentarium der Hartz IV-Regelungen nicht nur übel, sondern auch mit der Würde der Menschen unvereinbar ist. Auch andere Grundrechte sind betroffen. Ich setze mich deshalb seit Langem dafür ein, das Sanktionssystem abzuschaffen. Das ist auch einer der Gründe, warum ich mich für die Prüfung und mittelfristige Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens engagiere.
Die Grünen haben auf dem Letzten Parteitag in Hannover ein Moratorium für die Verhängung von Sanktionen beschlossen. Ich war mit anderen für die Abschaffung, aber ein Moratorium ist schon mal ein richtiger wichtiger Schritt.
Gerichtlich können nur Betroffene gegen einzelne Grundrechtsverletzungen vorgehen und das Verfassungsgericht grundsätzlich erst anrufen, wenn der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist. Soweit ich es übersehe, sind Klagen zuweilen auch erfolgreich gewesen. Aber das Bundesverfassungsgericht hat bisher wohl nur die Höhe der derzeitigen Hartz-IV-Sätze verfassungsrechtlich beanstandet.
Eine Organklage oder Verfassungsbeschwerde als Bundestagsabgeordneter wäre unzulässig, solange ich nicht in meinen Grundrechten selbst verletzt bin, denn eine allgemeine Klage - sog. Popularklage - ist nicht zulässig, auch nicht eine von Abgeordneten.
So bleibt nur der politische Einsatz für Gesetzesänderungen und die sind aus der Opposition heraus wenig erfolgreich, wie wir immer wieder zur Kenntnis nehmen müssen. Es bleibt die Hoffnung auf neue Mehrheiten im nächsten Jahr.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele