Frage an Hans-Christian Ströbele von Enrico W. bezüglich Recht
Werter Hr. Ströbele,
wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wurde mit der Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 12.09.1950 (bzw. 20.09.1990 für das Beitrittsgebiet der ehem. DDR) der Artikel 15 ersatzlos gestrichen. Dieser lautete wie folgt:
"Die Gerichte sind Staatsgerichte. Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit desjenigen Bundesstaates, in welchem sie ausgeübt wurde"
* Um welche Art von Gerichten handelt es sich bei den auf dem Terroritorium Deutschlands agierenden Gerichten ?
* Aufgrund welcher konkreter Rechtsquellen wurden diese Gerichte geschaffen und agieren sie ?
* Aufgrund welche Rechtsordnung werden Urteile der einzelnen Gerichte gefällt ?
* Aufgrund welcher Rechtsquellen ergibt sich die Zuständigkeit der einzelnen Gerichte für die Staatsbürger Deutschlands sowie auf in Deutschland agierender Personen ?
Vielen Dank,
mit freundlichem Gruß,
Enrico Weigelt,
Ilmenau
Sehr geehrter Herr Weigelt.
Es handelt sich um staatliche Gerichte entsprechend dem Artikel 92 des Grundgesetzes, wonach die rechtsprechende Gewalt durch das Bundesverfassungsgericht, durch die Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt wird. Sie wurden durch das Grundgesetz und die entsprechenden Gerichtsordnungen (Gerichtsverfassungsgesetz, Strafprozeßordnung, Verwaltungsgerichtsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, Sozialgerichtsgesetz usw.) geschaffen. Die Urteile werden auf der Grundlage und nach den Regelungen der genannten Gesetze gefällt. Zugrunde liegen das Grundgesetz und die genannten Gesetze.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele