Portrait von Hans-Christian Ströbele
Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Christian Ströbele zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hans-Günter G. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Hans-Günter G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ströbele,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort am 25.11.2012 zu meinen Fragen vom 20.11.2012, die mich doch etwas entsetzten.
Sie schreiben: "Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren grundsätzlich nach drei Jahren von dem Zeitpunkt an, von dem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erfährt."
Das heißt, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dass man Säuglinge körperlich schädigen und quälen darf, ohne befürchten zu müssen, dafür zur Rechenschaft gezogen werden zu können. Das wäre ja noch perverser, als ich angenommen habe.

Gilt diese Rechtslage nur für religiöse Rituale, oder dürfen Privatpersonen, also auch Eltern, ihre Säuglinge verletzen, quälen und misshandeln, oder verletzen, quälen und misshandeln lassen?

BK Merkel bezeichnete religiöse Rituale, als ein hohes Gut und mahnte zur Toleranz.
Könnten Sie mir zustimmen, dass auch die körperliche und seelische Unversehrtheit ein hohes Gut ist und der Staat, gerade bei wehrlosen und der Willkür einiger Religionsfürsten ausgelieferte Säuglinge, eine besondere Schutzpflicht haben müsste?

Gerade weil ein beschnittener, männliche Säugling gar nicht seine Rechte einklagen kann, diese aber nach drei Jahren verjährt sind, müsste da nicht der Staat, stellvertretend die Rechte des Säuglings schützen und wahren und jede körperliche, schmerzhafte und quälerische Handlung, aus welchem Motiv auch immer, unter Strafandrohung verbieten?

Wäre ein Kompromiss, dass das Ritual der Beschneidung zunächst symbolisch vollzogen wird und erst mit Beginn des 16. Lebensjahres jeder selbst entscheiden kann, ob er beschnitten werden will, nicht auch von Juden und Muslimen annehmbar?

Wer ist ein "Sachverständiger"? Sind das ein Beschneiter, ein Befürworter, ein Rabbi, oder ist ein "Sachverständiger" auch ein Gegner dieses Rituals?

Ihnen wünsche ich bei der Abstimmung keine "göttliche Eingebung", sondern gesunden Menschenverstand.

Schöne Grüße
Hans-Günter Glaser

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Glaser.

Warum die Polemik.

Selbstverständlich darf man Säuglinge nicht quälen und nicht körperlich schädigen, sondern das ist und bleibt verboten und auch strafbar. Strafantrag stellen können die Vertretungsberechtigten der Säuglinge, also in der Regel die Eltern, oder auch die Staatsanwaltschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen ein öffentliches Interesse annehmen und ein Strafverfahren von sich aus einleiten - gegebenenfalls auch gegen die Eltern.

Die körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht, das nach Artikel 2 Absatz 2 jeder Mensch hat. Auch Säuglinge sind Menschen.

Sachverständige sind z.B. Rechtsprofessoren, Vertreter von Glaubensgemeinschaften, Fachärzte, Psychologen, Vertreter von Standesorganisationen und anderer gesellschaftliche Gruppen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele