Frage an Hans-Christian Ströbele von Hans-Günter G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ströbele,
in Kürze wird im Bundestag über ein Gesetz abgestimmt, das die Zulässigkeit oder ein Verbot der Beschneidungen regeln soll. Die Religionsführer von Juden und Muslimen wollen Rechtssicherheit für ihr vorsintflutliches Ritual.
Abgesehen ob man nun für oder gegen eine Beschneidung ist, möchte ich Ihnen als Jurist einige Fragen stellen:
Angenommen, heute wird ein männlicher Säugling beschnitten und nach ca. 15 oder 20 Jahren bringt der junge Mann dies zur Anzeige. Er verklagt nicht nur die Beschneiter, sondern auch die Bundesrepublik Deutschland, weil diese ihrer gesetzlich verbrieften Schutzpflicht nicht nachgekommen ist. Trotz Wissen um die Bescheidung des wehrlosen Säuglings, hat sie die Quälerei und die nicht mehr rückgängig zu machende Körperverletzung geschehen lassen.
Fragen:
1. Hat sich die Bundesrepublik Deutschland strafbar gemacht?
2. Hätte ein Anwalt eine Chance, für den jungen Mann ein Schmerzensgeld oder eine Entschädigung wegen des zugefügten Körperschadens zu erstreiten?
3. Würden Sie als Anwalt eine solche Anklage vor Gericht vertreten?
4. Wie werden Sie bei der Abstimmung votieren?
Für die Beantwortung bedanke ich mich herzlich.
Schöne Grüße
Hans-Günter Glaser
Sehr geehrter Herr Glaser.
Die Bundesrepublik Deutschland kann sich nicht strafbar machen und nicht bestraft werden.
Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren grundsätzlich nach drei Jahren von dem Zeitpunkt an, von dem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erfährt.
Ein Mandat als Anwalt für einen länger dauernden Gerichtsprozeß könnte ich nicht übernehmen, weil mir meine Aufgaben als Bundestagsabgeordneter nicht genügend Zeit für eine sachgerechte Vertretung lassen.
Die Diskussion im Bundestag dauern noch an. Morgen findet eine Anhörung von Sachverständigen zu dem Thema statt.
Nach dem bisherigen Stand werde ich dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht zustimmen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele