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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Elisabeth S. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Elisabeth S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Ströbele

können Sie so liebenswert sein u. mir erklären, warum Soziale Wohnprojekte vollfinanziert werden?
Ich dachte, weil sie im überwiegenden Interesse des Landes liegen! Kann aber nicht stimmen, denn dann hätten die Verantwortlichen im Senat den Baukredit nicht getrennt festgelegt haben von der dinglichen Grundschuldsicherung! So dass der Freie Träger, dem die Wohnungsbesetzungsrechte für 25 Jahre überlassen worden sind, ungestraft Fremdeigentum vernichten konnte, weil er den Kredit nicht abzahlte, sondern zweckfremd verwendete. So etwas kann doch nicht im Rahmen der Haushaltsordnung und Rechtsordnung liegen! Oder? Was sagen Sie alt Rechtsanwalt dazu?
Warum beinhaltete das Zwangsverwaltungsverfahren und Zwangsversteigerungsverfahren 70 K 214/07 keine materiellrechtlichen Rechte? Weswegen war es dem Grundeigentümer verboten, sein Grundeigentum zu beleihen, um den Baukredit abzulösen, den er mit seiner Grundschuld gesichert hatte? Warum schenkte das Finanzamt einer GmbH deren Gebot unverteilt auf die Landesbanken übertragen wurde, dem die Grunderwerbssteuer und einen Erwerbskredit in Höhe der Baumaßnahme 2051/1995? So dass der die armen Mieter mit überzogenen Mieterhöhungen raussetzen kann? Ich kann das nicht ertragen. Mir geht es seit dem furchtbar.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Schwabe.

Ihre Empörung kann ich verstehen nach dem was Sie allgemein beschreiben.
Aber leider kann ich zu dem konkreten Wohnprojekt nichts sagen, weil ich es nicht kenne. Sie zitieren in Ihrer Frage offenbar ein Aktenzeichen eines Gerichtsverfahrens und eine Baumaßnahme 2051/1995, ohne allerdings Näheres über das Verfahren mitzuteilen. Ohne Kenntnis der Projektes, der Baumaßnahme und der Akten des Verfahrens kann ich dazu nicht Stellung nehmen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele