Frage an Hans-Christian Ströbele von E. R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
seit dem Rückzug vom NPD-Verbot befürchte ich:
Nach meinen Eindrücken von Öffentlichkeit der NPD vor dem erneuten Verbotsversuch schien das Gros der NPD-Leute wenige Fähigkeiten zu strategischem Denken oder zur Auseinandersetzung mit unserer Rechtsordnung zu haben. Aber eine Institution wie der Verfassungsschutz hat solche Fähigkeiten. Kann da her nicht die Möglichkeit bestehen, dass sog. V-Leute in den vergangenen Jahrzehnten aktiv daran beteiligt gewesen sind, die NPD aufzubauern?
Ist es nun aber einem Beamten oder V-Mann einer Behörde gestattet, das Grundgesetz zu brechen oder gehört er wie die anderen Gesetzesbrecher bestraft? Andererseits - wenn ein solcher Gesetzesbruch nicht besteht - was schadet dann das NPD-Verbot?
Diese Zweifel kann ich nicht auflösen.
Sie vielleicht?
Mit freundlichen Grüßen
E. R.
Sehr geehrter Herr Rühl.
Daß V-Leute des Verfassungsschutzes oder anderer Sicherheitsbehörden die NPD und andere rechtsextremistische Gruppierungen mit Geld und in anderer Weise unterstützt haben ist längst bekannt. Einer aus Thüringen, Tino B. zum Beispiel, brüstet sich öffentlich damit, daß er seine Zuwendungen vom Verfassungsschutz vollständig für die Organisation und nicht für eigene Zwecke genutzt hat. Auch von anderen V-Leuten ist dies bekannt und zugegeben worden. Das ist ja gerade eines der Probleme des V-Leute-Unwesens, daß damit auch rechtsradikale Organisationen mitfinanziert werden.
Selbstverständlich müssen V-Leute sich grundsätzlich auch an die geltenden Gesetze halten und machen sich strafbar, wenn sie Straftaten begehen oder sich daran beteiligen. Nur wundersamer Weise müssen wir immer wieder feststellen, daß V-Leute in der Realität immer wieder ohne Strafe davon kommen, wenn sie mal erwischt werden. Wie das geht, ist später meist nur schwer nachvollziehbar.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele