Frage an Hans-Christian Ströbele von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wird die Bundeswehr für den Bürgerkrieg trainiert...???
Zitat Telepolis:
"Bundeswehr will Häuserkampf auch für Inlandseinsätze trainieren
Die Bundesregierung investiert dafür 100 Millionen Euro für den Bau einer Phantomstadt
Die Bundeswehr hat großes vor: Auf einer Fläche von mehr als sechs Quadratkilometern soll für 100 Millionen Euro die Stadt Schnöggersburg entstehen - mit allem, was zu einer modernen Stadt dazugehört. ... auch ein politisches und ein kulturelles Zentrum geben wird, ist Teil des Gefechtsübungszentrums, das die Bundeswehr in der Altmark betreibt. Das Ziel ist die möglichst realitätsnahe Vorbereitung der Soldaten auf ihre Einsätze.
... / Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/8/152711
(Dazu auch: Sanfte Waffen für harte Zeiten / Sanfte Waffen für harte Zeiten
Der Kampf um Sicherheit und Ordnung / Sanfte Waffen für harte Zeiten
Autor: Albrecht Kieser / Regie: Iiris Arnold / Redaktion: Detlef Clas
Sendung: Montag, 12. Juni 2006, 8.30 Uhr, SWR 2
taz vom 10.08.2012 BUNDESWEHREINSATZ IM INNEREN
Soldaten fürs aufsässige Volk VON KAI VON APPEN
Reservisten der Bundeswehr sollen die Polizei zur Aufstandsbekämpfung unterstützen dürfen. Eine erste Einheit ist nun in Bremen im Dienst)
Sehr geehrter Herr MdB Ströbele,
ich hatte mich ja vor einigen Wochen mit einer Frage zur "Verfassung der Nation" und der weiteren Tragfähigkeit des Grundgesetzes an Sie gewandt.
Wer die derzeitige Entwicklung bestimmter Politiktendenzen zum Aufgabenumfeld der Bundeswehr beobachtet, kann sich des zwingenden Eindrucks nicht entziehen, dass hier für Szenarien "vorbereitet" wird, die massive Zweifel an der Tragfähigkeit zum GG aufkommen lassen:
Müssen also Bürger dieses Landes alsbald damit rechnen, in "Stahlhelmmanier" konfrontiert zu werden, so sie die vorherschende Rechts- und Politikordnung nicht mehr mit ihrem Grundrechtsverständnis im Einklang bringen können (Art 20 (4 ) GG)!
Wie positioniert sich Bündnis 90/Die Grünen in dieser Konfliktlage???
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Roloff.
Über den Einsatz der Bundeswehr zur Aufstandsbekämpfung im Inneren wird seit der Diskussion über den Erlaß der Notstandsgesetze in der Bundesrepublik Ende der sechziger Jahre desletzten Jahrhunderts immer wieder gestritten.
Damals wurde ein Regelung ins Grundgesetz geschrieben, daß ein solcher Einsatz unter den dort genannten Bedingungen möglich ist. Es ist also keineswegs so, wie nach der kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in machen Zeitungen zu lesen und in Medien zu hören war, nunmehr dürfe ganz neu die Bundeswehr auch im Inneren eingesetzt werden. Das steht nämlich schon lange im Grundgesetz (Artikel 87 a Abs.IV). Leider. Neu war nur, daß die Bundeswehr im Inneren jetzt auch spezifisch militärische Waffen einsetzen darf, wenn auch nur in sehr engen Grenzen - nicht nur Waffen, die auch die Polizei hat und anwendet -also auch Panzer und Raketen.
Inzwischen gilt das Grundgesetz für ganz Deutschland. Bisher wurden die Notstandsgesetze in der Bundesrepublik nicht angewandt.
Manche meinen, dann sei die ganze Aufregung damals grundlos gewesen. Dieser Auffassung bin ich nicht. In der Grünen Partei gibt es dazu keine neuere Beschlußlage. Ein Aufhebung der Notstandsgesetze und Änderung des Grundgesetzes ist wohl auch nicht in Sicht.
Übrigens wird die Bundeswehr Ihre Übung des Häuser- und Straßenkampfes vermutlich mit Einsätzen im Ausland wie etwa im Kosovo und Afghanistan rechtfertigen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele