Frage an Hans-Christian Ströbele von Birgit S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Ströbele,
ich danke Ihnen für Ihre Antwort! Aus gegebenen Anlass kann ich das Unternehmen noch nicht nennen. Ich bitte um Verständnis.
Sie sagen:
"Der Staat darf Facharbeiterinnen genauso wie andere Bürger und Bürgerinnen grundsätzlich überhaupt nicht an der Ausübung ihrer Berufe hindern, es sei denn es liegen zwingende gesetzlich geregelte Gründe vor."
Welche "zwingende gesetzlich geregelte Gründe" können das sein?
Danke im Voraus!
Birgit Stock
Sehr geehrte Frau Stock.
Abstrakt läßt sich eine Eingrenzung schwer vornehmen. Die Gründe sind vielfältig. Sie können in der Person (z.B. unzureichende Qualifikation, Vertrauensbruch, fehlerhafte Leistung oder Gesundheitsdefizite) oder beim Arbeitgeber ( z.B. Einschränkung, Stilllegung des Betriebes) liegen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele