Frage an Hans-Christian Ströbele von Birgit S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Ströbele,
darf der Staat sich zum Errichten eines Monopols privater Unternehmen bedienen und deren FacharbeiterInnen bezüglich ihrer Berufsausübungsfreiheit nach § 12 Abs. 1 Grundgesetz nicht nur einschränken, sondern sogar an ihrer bisherigen Berufsausübung hindern?
(Erläuterung: Die zuletzt genannten FacharbeiterInnen dürfen nach einer bestimmten Frist von den privaten Unternehmen nicht mehr weiter in dem staatlich verordneten Monopolbereich beschäftigt werden.)
Für Ihre Antwort, danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Stock
Sehr geehrte Frau Stock.
der Hintergrund Ihrer Frage erschließt sich mir nicht. Worauf wollen Sie hinaus? Es wäre hilfreich, wenn Sie das konkrete Unternehmen nennen, um das es geht.
Solange kann ich die abstrakt gestellte Frage deshalb auch nur abstrakt beantworten.
Der Staat darf Facharbeiterinnen genauso wie andere Bürger und Bürgerinnen grundsätzlich überhaupt nicht an der Ausübung ihrer Berufe hindern, es sei denn es liegen zwingende gesetzlich geregelte Gründe vor.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele