Frage an Hans-Christian Ströbele von Helmut W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ströbele,
zur Zeit wird das Thema Beschneidung thematisiert. Ich begrüße es, dass das im GG garantierte Recht der Eltern, die Erziehung ihrer Kinder (auch die religiöse Erziehung) zu bestimmen, geschützt werden soll und verhindert wird, dass Juden 80 Jahre nach der Machtergreifung Hitlers Deutschland verlassen müssen, wenn sie ihrem Glauben folgen wollen.
Nur: wird hier nicht zu oft undifferenziert über "Bechneidung" geredet?
Auf die Beschneidung von Mädchen brauche ich sicher nicht ausdrücklich hinweisen, aber in manchen Weltgegenden gibt es auch männliche Beschneidungsformen, die nur als Genitalverstümmelung bezeichnet werden können (z.B. Biifurkation).
Wie kann die geplante Gesetzesänderung einerseits möglichst zügig auf den Weg gebracht werden, ohne andererseits zu riskieren, dass durch eine Gesetzeslücke Genitalverstümmelungen erlaubt werden?
MfG
Helmut Weidner-Kim