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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Rudolf O. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Rudolf O. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag!

Es wird immer über den Sozialhaushalt geredet und in diesem Zusammenhang die enormen Kosten der Renten beklagt. Gerade die heutigen Rentner wurden zur Sanierung des Bundeshaushaltes herangezogen. Entweder wurde ihnen über die Jahre Null-Runden bzw. Minierhöhungen zugemutet oder der Rentensatz wurde kontinuierlich gesenkt. Natürlich müssen alle Bundesbürger ihren Anteil am Abbau der Schulden leisten, nur sollte dies immer auch an die Leistungsfähigkeit des Einzelnen gekoppelt sein. Warum z.B. müssen Renten- und Pensionssteigerungen immer linear erfolgen, warum ist nicht eine degressive Erhöhung möglich? Dies würde der schleichenden Altersarmut entgegen wirken und die Lebensqualität gerade der kleinen Rentenbezieher erhöhen. Weiterhin frage ich mich, warum nicht der Sparerfreibetrag gerade für Rentner angehoben werden kann? Wer heute eh eine niedrige Rente bezieht und sich aus diesem Grunde mühsam eine Rücklage ansparte, wird über den Freibetrag von 805 Euro hinaus noch mit einer Kapitalertragssteuer bestraft.

Mit freundlichen Grüßen
R. Ostermann

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Ostermann.

Ich bin kein Rentenfachmann und auch im Bundestag nicht mit rentenfragen befaßt.
Aber Rentenzahlungen und Rentenerhöhungen beruhen auf gesetzlicher Grundlage. Auf sie haben die Rentnerinnen und Rentner einen gesetzlichen Anspruch, der nicht so einfach angetastet werden kann, denn er genießt Vertrauensschutz. Ein Großteil Rentenhöhe und der der Erhöhungen wird bestimmt durch die Höhe der geleisteten Rentenbeiträge. Das heißt konkret, es ist schon rechtlich nicht so einfach möglich, daß der Staat die Gesetze zu Lasten der Bezieher höherer Renten kürzt und geringere als die erworbenen Renten- und Rentenerhöhungsansprüche festlegt.

Das mag angesichts dessen, daß ein immer größerer Teil der Renten aus Zuschüssen der Staatskasse, also aus Steuermitteln, finanziert wird und werden muß, nicht gleich einleuchten, aber es ist so.

Wie Sie sicher wissen, war die Versteuerung der Erträge aus Rücklagen für die Altersversorgung politisch lange umstritten.
Ob die Freibeträge heraufgesetzt werden können, erscheint angesichts der Sparvorgaben der Bundesregierung sehr fraglich.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele