Frage an Hans-Christian Ströbele von Alfred A. bezüglich Recht
Guten Tag Herr Ströbele,
derzeit ist das Thema „Meldeauskünfte“ in den Medien. Wie stehen Sie dazu ? Was würden Sie persönlich machen, wenn Sie z.B. als Unternehmerin eine Rechnung nicht bezahlt bekommen, der Kunde verzogen ist und Sie beim Meldeamt keine Auskunft bezügl. der neuen Adresse erhalten, oder aber, Sie haben ein vermietetes Objekt, laufen nun als Vermieter hinter Ihrem Mieter her (der ist ausgezogen ist), da Ihr ehem. Mieter die Mietnebenkosten noch nicht bezahlt hat, aber Sie erhalten die Adresse vom Amt nicht mehr. Können Sie mir hier einmal sagen, was Sie dann machen würden? Können Sie sich vorstellen, falls man keine Adresse erhält, dass das ganze Rechtssystem in Frage gestellt wird, denn auch Anwälte, Inkassofirmen, oder aber Behörden selbst benötigen diese Daten.
Ich würde mich freuen, von Ihnen eine Antwort zu erhalten.
MfG
Alfred Arnold
Sehr geehrter Herr Arnold.
Ihre Befürchtungen sind wohl nicht begründet.
Es ist davon auszugehen, daß Auskünfte über Privatadressen bestimmter Einzelpersonen an Privatpersonen zur Wahrnehmung berechtigter Interessen auch in Zukunft vom Melderegister gegeben werden dürfen, es sei denn, es liegen begründete Auskunftssperren vor.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele