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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hans W. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Hans W. bezüglich Wirtschaft

Lieber Herr Ströbele,

die Mehrheit Ihrer Fraktion hat für das Euro-Rettungsschirm gestimmt. Sie als einziger in der Fraktion haben dagegen gestimmt. Können sie ihr abweichendes Handeln begründen?

Viele Grüße,
Hans Walter

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Walter.

Meine Entscheidung habe ich schon häufig begründet und zwar lange vor der Abstimmung im Bundestag, als auch am vergangenen Freitag durch Erklärung zu Protokoll. Nachlesen können Sie dies in der taz, auf meine homepage und auf Facebook aber auch bei abgeordnetenwatch.
Meine persönliche Erklärung beginnt so:

"ESM und Fiskalpakt stimme ich nicht zu.
ESM und Fiskalpakt sind die falschen Mittel. Mit ihnen ist die europäischen Finanz- und Bankenkrise nicht zu bewältigen. Sie sind die Fortsetzung der rigiden Sparpolitik, vielleicht sogar ihr Höhepunkt. Aber dieses Sanierungsrezept ist gescheitert. Die Krise wurde nicht bewältigt, sondern verschärft. Alle Befürchtungen, denen mit der Einrichtung neuer Rettungsschirme und immer größerer Milliardenhilfen entgegengewirkt werden sollte, haben sich bewahrheitet. Immer mehr und größere Staaten geraten in den Strudel der Krise und drohen darin unterzugehen. Der bisherige Weg war der falsche. Der gnadenlose Sparkurs führt wie in Griechenland zur Verarmung großer Teile der Bevölkerung und schadet der Entwicklung der Wirtschaft und der Erholung der Staatsfinanzen. Er ändert nichts daran, dass Finanzmärkte und Ratingagenturen weiter die Richtlinien der Politik bestimmen. Kredite und Garantien des ESM an die Staaten, die die Krise nicht mehr bewältigen können, dienen ganz überwiegend nur der Bedienung der Geldinstitute und der Sicherung ihrer Gewinne. Von europäischen Insolvenzregelungen, auch für zu große Banken, ist keine Rede mehr.
Diese gescheiterte Politik darf nicht fortgesetzt und nicht durch Fiskalpakt und ESM unwiderruflich festgeklopft werden.
ESM und Fiskalpakt sind nur schwer mit dem Grundgesetz zu vereinbaren.
Beide Verträge sind vielfach miteinander verzahnt. So ist ab 2013 der ESM nur noch anwendbar für Länder, die den Fiskalpakt auch ratifiziert haben.
Die Regelungen beider Vertragswerke sind in Teilen unklar und unbestimmt. Das Verhältnis zu EU-Einrichtungen bleibt offen."

Mit freundlichem Gruß
Ströbele