Frage an Hans-Christian Ströbele von Christoph K. bezüglich Senioren
Hallo, Herr Ströbele,
zuerst einmal "Danke" für das "NEIN" zu den Abstimmungen zum Fiskalpakt/ESM/EFSF-Rahmenvertrag.
Zwei Fragen:
1. Mir wurden "rückwirkend" die von mir erworbenen Ansprüche bei der Berechnung der Angestelltenrente resultierend aus mehreren Bildungsgängen: Handwerkerlehre(n), Fachabitur, Fachhochschulabschluß, Zweitstudium Gymn.Lehramt SI/SII "aberkannt", wie ich im Internet
lesen konnte: "Einstimmiger Beschluß im Bundestag"
Welche Abgeordneten welcher Parteien haben mir, wann genau, meine Rentenansprüche gekürzt ? Wo genau steht dieser Gesetzesbeschluß ? und mit welcher Begründung wurde das beschlossen ?Gab es dazu überhaupt eine öffentliche Aussprache ?
2. Da ich, obwohl ich bereits mit 13 Jahren in das Erwerbsleben eingetreten bin, bedingt durch den Zweiten Bildungsweg, eine geringe Rente beziehe, (habe bis zum Ende meiner Dienstzeit mit 65 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt) .Bin ich jetzt mit 66 Jahren gezwungen, einen Kre- dit bei der Bank, zu ziemlich hohen Zinsen, aufzunehmen, um eine Nachforderung des Finanzam- tes (rückwirkende Besteuerung der Lohn-/bzw. Altersteilzeitbezüge in Höhe von mehreren tau- send € innerhalb einer Monatsfrist zu begleichen. Die Kernfrage an Sie lautet: gab es eine gesetzliche Änderung bei Forderungen der Finanzbehör de , in Hinsicht auf die Gewährung einer sog. "Stundung" der Schulden, plus Aufschlag von sog. Verzugszinsen ? Laut Aussage der sehr unfreundlichen, bis unverschämten Beamtin auf dem hiesigen Finanzamt hätte die Finanzbehörde: "..niemals als Kreditinstitut herhalten müssen...wenn Sie zahlen wollen, müssen Sie sowieso, wenden Sie sich an eine Bank! " Wenn es eine solche Regelung zwecks "Ratenzahlung" von Finanzschulden gab, bitte ich darum mir dies mitzuteilen, und wenn ja, wann diese Regelung per Gesetz geändert wurde. Ich bedanke mich im Voraus für eine freundliche und sachgerechte Beantwortung meiner Fragen.
Christoph Krug mit "Hochachtung" und freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Krug.
Ein Gesetz, mit dem von Ihnen erworbene Ansprüche aberkannt wurden, wie Sie es schildern, kenne ich nicht. Rentenansprüche und Rentenberechnungen gehören aber auch nicht, mit denen ich im Bundestag besonders befaßt bin. Ich kann auch kaum glauben, daß dies in dieser Pauschalität zutrifft, denn es gibt einen notfalls einklagbaren Vertrauensschutz. Ich werde versuchen, mich bei den Fachkollegen in der Fraktion kundig zu machen und Ihnen dann antworten.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele